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Studiengebühren ablehnen, "Studienfinanzierungsgesetz" zurücknehmen, Bildungsinstitutionen und Lernen bedarfsgerecht finanzieren
Der Hamburger Senat hat am 07.03.2006 den Entwurf eines „Studienfinanzierungsgesetzes“ beschlossen. Damit sollen über die bereits bestehenden Langzeit- und Verwaltungsgebühren hinaus ab Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester eingeführt werden. Damit würden sich Semesterbeiträge und Gebühren im Jahr auf fast 1600 Euro (ca. zwei studentische Monatseinkommen) summieren. Zunehmend müssen Studierende außerdem im großen Umfang für Lehrmittel und Sprachkurse privat aufkommen. Damit sollen die Studierenden finanziell und politisch zu Sündenböcken für die Misere der Hochschulen, also vor allem ihrer Unterfinanzierung, gemacht werden. Das Unsoziale dieser Politik soll durch Studienkredite verschleiert werden, mit denen die Zahlung dieser Studiengebühren - marktüblich verzinst - auf die Zeit der (höchst unsicheren) späteren Berufstätigkeit verschoben wird. Tatsächlich sind die Studienkredite ein weiteres Moment der gesellschaftlichen Umverteilung von unten nach oben, da sie den Banken ein höchst profitables neues Geschäftsfeld eröffnen sollen. Die Ausfälle dieser Kredite sollen über die Hochschulen vollständig staatlich getragen werden - ein weiterer Beitrag zur Gewinnsteigerung z.B. der Deutschen Bank, die 2005 um 43% auf 3,5 Milliarden Euro Gewinn nach Steuern zulegte.
Die SPD Hamburg lehnt deshalb Studiengebühren im Erststudium (Bachelor und Master) ab. Studiengebühren verstärken die soziale Ungleichheit und behindern den Bildungszugang von Menschen aus Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen. Sie erhöhen damit ebenso kulturelle Bildungsbarrieren. Sie verschärfen so die Ausgrenzung großer Bevölkerungsgruppen aus dem gesellschaftlichen Leben. Die beabsichtigte Darlehensfinanzierung und die geplante staatliche Ausfallgarantie befördern zudem die gemeinwohlschädigende Tendenz der Häufung großer privater Gewinne zu Lasten der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger und der öffentlichen Haushalte. Dieser politische Zusammenhang ist ursächlich für die finanzielle Misere der Hochschulen. In einer entwickelten demokratischen Gesellschaft muss der Staat durch die soziale Öffnung aller Bildungseinrichtungen die Mündigkeit und Gleichberechtigung der Bürgerinnen und Bürger fördern.
Wir lehnen den Entwurf des "Studienfinanzierungsgesetzes" ab und fordern den Senat auf, die Privatisierung von Bildungskosten zu beenden. Wir setzen uns ein für eine bedarfsgerechte, öffentliche Finanzierung der Bildungseinrichtungen und des Lernens.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert, das Studienfinanzierungsgesetz abzulehnen.
Sollte das Gesetz nicht mehr zu verhindern sein, ist in der öffentlichen Debatte und in den Verhandlungen mit der CDU vor allem auf zwei Punkte hinzuwirken:
1) BAföG-Emfänger/innen müssen von Studiengebühren befreit werden. Sie sind in die Aufzählung des §6b Absatz 2 StudienfinanzierungsG mit aufzunehmen
2) Die Hochschulen müssen das Recht bekommen die Gebührenbefreiung aufgrund von Härtefällen in einer Satzung zu regeln. Der § 6b Absatz 4 StudienfinanzierungsG ist zu streichen und die betroffene Personengruppe der Aufzählung in § 6b Absatz 5 Nr. 1 hinzuzufügen.
[Kommentar der harten zeiten: Dieser Beschluß geht auf unsere Antrags-Vorarbeit zurück, in der ursprünglichen Fassung forderten wir die Gebührenfreiheit "des Studiums" (statt nur des "Erststudiums"). Auch die Aufforderung an die SPD-Bürgerschaftsfraktion wurde nachträglich angehängt.]