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Für eine Neuausrichtung der Hamburger Hochschulpolitik
A. Ausgangssituation
Die Hochschul- und Wissenschaftspolitik der CDU-geführten Senate ist gescheitert - es ist Zeit für einen Neuanfang!
In den letzten zehn Jahren hat es gravierende Veränderungen der Hochschullandschaft in Hamburg gegeben. Der gesellschaftliche Auftrag der Hochschulen sollte weitgehend auf die ökonomische Verwertbarkeit von Forschung und Lehre reduziert werden. Die Orientierung an öffentlichen Interessen und am Gemeinwohl gehörte nicht zu den politischen Handlungsmaximen der CDU-Senate. Besonders deutlich wurde dies an dem geplanten Kahlschlag in den Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften, der dem Grundgedanken der Gleichrangigkeit der Wissenschaften widerspricht.
Gleichermaßen wurden privatwirtschaftliche Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen, die auch auf Studium, Lehre und Forschung Einfluss haben könnten, nicht transparent gemacht.
Diese Politik ging einher mit Änderungen des Hochschulgesetzes, die zu einem erheblichen Verlust an Demokratie sowie der faktischen Abschaffung der akademischen Selbstverwaltung führten. Es mangelt seitdem an Transparenz und Verantwortungskultur.
Auch wenn die unter der CDU geplante komplette Zerschlagung der Hamburger Hochschulen in „Schools“ nicht gelungen ist, erfolgte doch eine Zersplitterung der Hamburger Hochschullandschaft. Besonders deutlich wurde dies bei der Gründung der HafenCity Universität, die mit einer schmalen wissenschaftlichen Basis und ohne adäquate Ausstattung eine kleine Exzellenzuniversität für 1500 Studierende werden soll.
Die Hamburger Hochschulen sind unterfinanziert; so verfügt z.B. die Universität Hamburg im Vergleich mit Universitäten ähnlicher Größe um rund 20 % weniger Mittel. Die Beteiligung Hamburgs an den Hochschulpakten I und II hat dieses strukturelle Problem nicht beseitigt.
Die Studienanfängerzahlen wurden gesenkt anstatt sie den gewachsenen Bedarfen, etwa durch den doppelten Abiturjahrgang, entsprechend zu erhöhen.
Die Bachelor-Master-Struktur ist in Hamburg kategorisch und ohne Berücksichtigung der Besonderheiten einzelner Studiengänge und der Anforderungen der Fächer implementiert worden.
Kennzeichnend hierfür stehen die mangelnde Studierbarkeit sowie zu wenig Freiraum und Zeit für ein selbständiges Studium, die Aneignung profunder Grundkenntnisse und interdisziplinäres Denken. Die Mobilität sank, womit eines der wesentlichen Ziele der Bologna-Reform verfehlt wurde.
So unterschiedlich der Bologna-Prozess grundsätzlich bewertet wird, die Umsetzung ist in Hamburg gescheitert.
Seit 2007 verschärfen zudem allgemeine Studiengebühren die soziale Selektivität, die soziale Ausgrenzung von jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien.
Die Proteste von Studierenden, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Jahr 2009 an Hamburger Hochschulen stattfanden, haben verdeutlicht, dass es so nicht weitergeht. In allen Hochschulen und Fakultäten gibt es ein spürbares Unbehagen und die Forderung nach Wandel und einem Neuanfang. Anlässlich der Anhörung zur Verlagerung der Universität Hamburg erklärte der ehemalige Universitätspräsident Prof. Fischer-Appelt: „Es gibt in Hamburg keine Wissenschaftspolitik!“ Tatsächlich zeichnet sich die Politik des jetzigen Senats dadurch aus, dass die derzeitige Wissenschaftssenatorin die Missstände ihres Vorgängers verwaltet, anstatt sie zu beheben und zu besseren Lösungen für die Wissenschaftsmetropole Hamburg zu gelangen.
Wir wollen das ändern! Wir setzen uns für eine Hochschul- und Wissenschaftspolitik ein, die die Interessen von Studierenden und Lehrenden ernst nimmt und die endlich spürbare Verbesserungen für die Studien-, Lehr- und Forschungsbedingungen erreicht.
B. SPD-Forderungen für eine demokratische und soziale Hochschulpolitik:
Unsoziale und ineffektive Studiengebühren abschaffen!
In einer sozialen Demokratie muss Bildung allen Menschen offen stehen und daher auch gebührenfrei sein.
Das schwarz-grüne Studiengebühren-System ist keine Verbesserung gegenüber der alten CDU-Regelung. Die Absenkung auf „nur“ noch 375 Euro wurde durch die Zahlungspflicht von circa 10.000 bisher von Studiengebühren befreiter Studierender erwirkt. Es finanzieren so Studierende mit Kindern und Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen die Gebührenentlastung ihrer Kommilitonen. Studiengebühren sind unsozial, sie verschärfen Barrieren und verhindern, dass mehr Menschen an die Hochschulen kommen. Sie stellen eine finanzielle Belastung für junge Menschen dar, die nicht zum Studium motiviert und die die Ausbildungszeiten verlängert. Schon unser Schulsystem ist sozial nicht gerecht, wie die PISA-Studie belegt. In keiner vergleichbaren Industrienation ist Bildung so stark abhängig vom sozialen Status wie in Deutschland. Studiengebühren schwächen auch Hamburg als internationalen Studienort, da sie ausländische Studierende von außerhalb der Europäischen Union in besonderer Weise benachteiligen.
Auch der jüngste Bericht über die Höhe und Verwendung von Studiengebühren gibt keine verlässliche Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang die Einnahmen aus Studiengebühren lediglich vorangegangene Einsparungen kompensieren.
Nach Öffnung der Hochschulen und Jahrzehnten ohne Studiengebühren und der Förderung vieler Studierender aus Arbeitnehmerhaushalten durch das BAföG soll den Studiengebühren auch eine disziplinierende Funktion zukommen. Nach Vorstellung der CDU-geführten Senate, sollten Studierende ihr Studium als Investition in individuelle Vorteile begreifen und dafür unter dem Druck von Verschuldung und Zinsen schnell und ohne über den Tellerrand zu gucken pauken. Ein Verlust an kritischer Bildung, demokratischer Partizipation und Solidarität war beabsichtigt und ist nur wegen des engagierten Widerstandes der Studierenden selbst nicht durchgesetzt worden.
Wir fordern
— Studiengebühren gehören abgeschafft! Das Hamburger Hochschulgesetz muss entsprechend geändert werden.
— Die wegfallenden Studiengebühren sind durch Mittel aus dem Hamburger Haushalt zu kompensieren.
— Die SPD setzt sich darüber hinaus für eine spürbare Ausweitung der Förderungsmöglichkeiten nach BAföG ein.
Reform des Bachelor-Master-Systems an den Interessen der Studierenden ausrichten!
Die Studienbedingungen im Bachelor-Master-System sind auch und gerade in Hamburg nicht tragbar und nicht länger hinnehmbar. Die Mängel hinsichtlich der Studienorganisation, der Prüfungsirrsinn und der Rückgang der Mobilität der Studierenden zeigen deutlich, dass es mit Flickschusterei nicht getan ist. Wir brauchen weitgehende Reformen, statt nur die gröbsten Fehlentwicklungen im Bologna-Prozess zu reparieren.
Die Umsteuerung auf das Bachelor-Master-System macht die Hochschulausbildung in Deutschland nicht kostengünstiger, sondern verlangt nach deutlich mehr Haushaltsmitteln, um die Betreuungssituation zu verbessern. Die Öffentliche Hand ist in der Pflicht, die Hochschulen in die Lage zu versetzen, ihre Studiengänge auch studierbar zu machen. Wir halten die starre Festlegung auf eine Regelstudienzeit von sechs bis acht Semestern für das Bachelor- Studium und zwei bis vier Semestern für das Masterstudium (Regelstudienzeit insgesamt 10 Semester) für nicht sachgerecht. Die Regelstudienzeit ist auf ihre ursprüngliche Garantie einer möglichen Studienzeit durch die Hochschulen gegenüber den Studierenden zurückzuführen. Die Regelstudienzeit sollte sich an den inhaltlichen Anforderungen des Studienfachs orientieren. Sie ist aus den Ansprüchen des entsprechenden Kernbereichs zu entwickeln. Die Zahl der erforderlichen Leistungsnachweise und die Prüfungslasten sind zu hoch. Eine zeitliche Entflechtung des Studiums gäbe Studierenden darüber hinaus die Chance, Studienaufenthalte im Ausland zu integrieren. Allen Studierenden muss der Weg zu einem Masterstudiengang offen stehen. Das in Hamburg bestehende Missverhältnis - in vielen Studiengängen stehen rechnerisch lediglich für 60 Prozent der Bachelor-Absolventen Masterstudienplätze zur Verfügung - muss beseitigt werden. Dazu müssen deutlich mehr Masterstudienplätze geschaffen werden.
Wir fordern:
— Die starre Festlegung auf eine Regelstudienzeit von sechs bis acht Semestern für das Bachelorstudium und zwei bis vier Semestern für das Masterstudium ist aufzuheben.
— Möglichkeiten für verstärkte (internationale) Mobilität- d.h. den zeitweisen Wechsel des Studienortes - durch zeitliche Entflechtung des Studiums und eine bessere Anerkennung von an anderen Studienorten erbrachten Leistungen.
— Die Zahl der Leistungsnachweise muss zurückgeführt werden, Prüfungsaufwand und Prüfungslasten sind deutlich zu reduzieren.
— Jedem Bachelorabsolventen muss der Weg zu einem Masterstudiengang offen stehen.
Eine Öffnungsklausel, die den Hochschulen erlaubt, konsekutive integrierte Modelle einzurichten, d.h. Studiengänge die sowohl den Bachelor-, als auch den Masterabschluss umfassen.
Das Hamburgische Hochschulgesetz grundlegend demokratisieren
Mit den Änderungen des Hochschulgesetzes durch die CDU-Senate waren verhängnisvolle Weichenstellungen hin zu Entdemokratisierung, Intransparenz und unklaren Zuständigkeiten verbunden. Es besteht ein deutliches Demokratiedefizit in Folge der faktischen Abschaffung der akademischen Selbstverwaltung. Die Hochschulen werden von extern besetzten Hochschulräten gesteuert, die über alle grundlegenden Angelegenheiten entscheiden, ohne selbst demokratisch legitimiert zu sein oder ihre Entscheidungen (hochschul-) öffentlich legitimieren zu müssen. Das muss umgekehrt werden: Die Verantwortung über ihre Geschicke muss bei den Hochschulen selbst liegen, und das Hochschulgesetz muss grundlegend novelliert werden, um demokratische Selbstverwaltungsmöglichkeiten wiederherzustellen. Damit bekommen die Hochschulen und ihre Gremien die Möglichkeit und die Aufgabe, an der Herstellung der Studierbarkeit der bestehenden Studiengänge in eigener Verantwortung mitzuwirken.
Wir fordern eine Reform des Hamburgischen Hochschulgesetzes, die sich an folgenden Grundsätzen orientiert:
Die Selbstverwaltung der Hochschulen ist wieder zu stärken.
— Die Hochschulräte werden zu Beiräten mit beratender Funktion für demokratisch legitimierte Hochschulgremien und Funktionsträger.
— Hochschulgremien erhalten wieder die Entscheidungskompetenz über grundlegende Fragen wie die Wahl der Hochschulpräsidenten und Kanzler der Hochschulen, die Struktur- und Entwicklungspläne und die Wirtschaftspläne
— Unterhalb der Fakultätsebene werden weitere Ebenen der Mitbestimmung geschaffen.
— Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) muss Gliedkörperschaft der Universität Hamburg bleiben, das UKE-Gesetz muss an ein verändertes Hochschulgesetz angepasst werden.
Gleichstellung an den Hochschulen vorantreiben
Die Hochschulen in Deutschland sind weiterhin Organisationen mit hochgradig geschlechtshierarchisch verlaufenden Rekrutierungen. Bereits nach der Promotionsphase öffnet sich die Schere zwischen Frauen und Männern weit. Sind mittlerweile in Hamburg über 50 Prozent der Studierenden weiblich, so liegt der Anteil der Frauen beim wissenschaftlichen Personal insgesamt nur noch bei gut 30 Prozent und bei Professuren bei 19,6 Prozent (2007). Der Prozentsatz der Frauen bei C4-Professuren dürfte entsprechend dem Bundesdurchschnitt noch weit geringer ausfallen. Das ist eine sehr problematische Situation, auch weil die Ressourcen der Frauen so gar nicht zum Tragen kommen.
Wir fordern:
— Verbindliche und detaillierte, fächerspezifische Maßnahmen zur Frauenförderung (Kaskadenmodell), die auch in den Berufungsverfahren erfüllt werden müssen, sollten von den Hochschulen entwickelt werden.
— Qualifizierung- und Beratungsangebote sowie Mentoringprogramme für Studentinnen und berufstätige Frauen, die Interessen an Professorinnen- Stellen haben.
— Maßnahmen zur Vereinbarung von Studium/Beruf und Familie wie z.B. flexible Studien- und Prüfungsordnungen, Teilzeitstudien und Möglichkeiten der Kinderbetreuung in Hochschulnähe, Double-Career-Maßnahmen.
— Gender Studies und Gender-Aspekte sind in Lehre und Forschung zu verankern.
Mehr Exzellenz in der Lehre!
In den letzten Jahren lag das Gewicht der Hochschulpolitik auf der Forschungsförderung. Die Lehr- und Lernsituation wurde sträflich vernachlässigt.
Der Hamburger Senat hat sich nach zwei Jahren Vorlaufzeit zu der Auslobung von Lehrpreisen im Gesamtvolumen von jährlich 140.000 Euro durchgerungen. Dem stehen allerdings Einsparungen am Zentrum für Hochschul- und Weiterbildung (ZHW) gegenüber. Die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen, auf zentraler und dezentraler Ebene auf eine Verbesserung der Qualität der Lehre hinzuwirken, sind anzuerkennen. Beispielhaft sei hier der Erfolg der HAW beim Bundeswettbewerb „Exzellente Lehre“ genannt. Wir benötigen aber ein schlüssiges Gesamtkonzept, die Hochschullehre in Hamburg systematisch und nachhaltig zu verbessern.
Wir fordern:
— Die flächendeckende und umfassende Evaluation der Lehre.
— Den Ausbau des Zentrums für Hochschul- und Weiterbildung (ZHW) an der Universität Hamburg zu einem „Kompetenzzentrum Hochschullehre“ für alle Hamburger Hochschulen.
— Die Einführung eines Systems der Zertifizierung von Lehrkompetenzen verbunden mit einem materiellen Anreizsystem für gute Lehre.
— Die Verbesserung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
— Eine Verbesserung der Betreuungsrelationen in allen Studiengängen, die nicht auf Kosten der Einheit von Lehre und Forschung realisiert werden darf
— Geregelte Arbeitsverhältnisse und Bezahlung für alle in der Lehre Tätigen.
Angebote für lebenslanges Lernen ausbauen!
Die Lebens- und Arbeitsverläufe der Menschen werden immer unterschiedlicher und individueller. Dies gilt auch für ihre Ausbildungs- und Qualifikationswege. Daher ist die Nachfrage nach Angeboten berufsbegleitender Studiengänge und wissenschaftlicher Weiterbildung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird in Zukunft noch weiter wachsen. Diese neuen Studienformen gewinnen gegenüber der klassischen Form eines Vollzeit-Studiums zunehmend an Bedeutung.
Lebenslanges Lernen ist ein wesentlicher Aspekt gesellschaftlicher Teilhabe. Der Einstieg in diesen Prozess verlangt nach speziellen Zugangsmöglichkeiten für Berufstätige, nach Möglichkeiten, die erworbenen beruflichen Fähigkeiten anerkennen zu lassen, und nach modularisierten Studienangeboten. Die Hochschulen stehen vor der Aufgabe, passende Angebote zu entwickeln. Bisher wird der Bereich der berufsbegleitenden Studiengänge und wissenschaftlicher Weiterbildung von den staatlichen Hochschulen nur unzureichend abgedeckt. Stattdessen sind die Angebote privater Anbieter in den letzten Jahren stark gewachsen. Das Gebiet der wissenschaftlichen Weiterbildung darf aber nicht privaten Anbietern überlassen werden.
Wir fordern:
— Ein Gesamtkonzept für Hamburg, das die gesellschaftlichen Bedarfe analysiert und klärt, wie diese in Zukunft gedeckt werden soll.
— Umfassende Studiengebote für berufsbegleitendes Lernen auch an staatlichen Hochschulen.
— Die staatlichen Hochschulen sind rechtlich und finanziell in die Lage zu versetzen, attraktive Angebote zu entwickeln.
— Die Möglichkeit, im Rahmen weiterbildender Studiengänge akademische Abschlüsse zu erwerben.
Hochschulzugang ohne Abitur ausweiten!
Die bestehenden Möglichkeiten, ohne Abitur an einer Hamburger Hochschule zu studieren, werden stark nachgefragt und genutzt. Es war immer unser Ziel, die Hochschulen weiter zu öffnen und noch mehr Menschen ohne Abitur die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen.
Wir fordern:
— Die Möglichkeit des Studiums ohne Abitur an staatlichen Hochschulen rechtlich für alle Studiengänge zu ermöglichen und die Zugangsquoten schrittweise zu erhöhen. Hierzu sind insbesondere verstärkt Vorbereitungs- und Einführungskurse anzubieten.
— Außerdem ist das bisherige Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zu überprüfen, bestehende bürokratische Hürden sind abzubauen.
7. Hochschulpakt und doppelter Abiturjahrgang
Die Verkürzung der Schulzeit an den Gymnasien auf zwölf Jahre bis zum Abitur führt im Jahr 2010 zu einem doppelten Abiturjahrgang in Hamburg. Obwohl der Senat seit 2003 Zeit hatte, Vorbereitungen zu treffen, hat er es bisher versäumt, in ausreichendem Maße geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Schwierigkeiten für die betroffenen Jahrgänge abzufedern.
Wir fordern:
— Zur Abfederung des doppelten Jahrgangs zum Wintersemester 2010/2011 2.000 zusätzliche Studienplätze an den staatlichen Hamburger Hochschulen einzurichten. Die Mehrkosten von circa 50 Millionen Euro für vier Jahre müssen durch Bundesmittel des Hochschulpakts und Komplementärmittel der BWF erbracht werden.
— Auch für die Folgejahre eine gegenüber dem derzeitigen Stand deutlich höhere Anzahl an Studienplätzen einzurichten, mit denen die erst später an die Hochschulen drängenden Abiturienten des Doppeljahrgangs 2010 sowie die doppelten Abiturjahrgänge der angrenzenden Bundesländer berücksichtigt werden können.
Perspektiven der Universität Hamburg
Durch bewusste Entscheidung von Senat und Bürgerschaft, verstärkt von Mäzenen wie Edmund Siemers und dem Ehepaar Greve, hat die Hamburger Universität ihren Platz „im Herzen der Stadt“ gefunden. Diese Bindung ist durch die dramatische Geschichte des 20. Jahrhunderts in einem Maße verstärkt worden, dass sie inzwischen zu einem zentralen, Identität stiftenden Merkmal der Universität geworden ist; dies gilt vor allem für die unmittelbare Nachbarschaft mit dem ehemaligen Zentrum jüdischen Lebens in Hamburg und die intensive Teilhabe an dem Schicksal ihrer Bewohner.
Zudem zeugt die Universität, auch in ihrer baulichen Entwicklung, von gesellschaftlichen Aufbrüchen nach den beiden Weltkriegen und von der sozialen Öffnung der wissenschaftlichen Bildung. Sie ist damit bedeutsamer Teil der demokratischen Geschichte dieser Stadt. Wer ohne Not diese Bindungen in Frage stellt, vergeht sich an der spezifischen Geschichte der Universität Hamburg und missachtet ihre eindrucksvollen Bemühungen, diese Vergangenheit als zukunftsbezogene Verpflichtung kontinuierlich lebendig zu erhalten.
Die Debatte um die bauliche Entwicklung der Universität wurde vom CDU-geführten Senat von Anfang an falsch geführt: Was ist die richtige Entscheidung aus Sicht der Universität? Welche Anforderungen hat die Universität an ihre zukünftige Entwicklung und welche Konsequenzen hat das für die bauliche Entwicklung? Diese Fragen blieben bis heute unbeantwortet.
Die anstehende Entscheidung, an welchen Standorten sich die Universität Hamburg wissenschaftlich-fachlich weiterentwickeln wird, ist eine der wichtigsten für ihre Zukunft. Dabei geht es auch um die Frage, ob endlich, erlebbar und mit klarer und verlässlicher Perspektive in finanzieller und zeitlicher Hinsicht in die bauliche Substanz der Universität investiert wird. Das ist auch vor dem Hintergrund der Stärkung des wissenschaftlichen Profils und der Beteiligung der Universität Hamburg an der Exzellenzinitiative von entscheidender Bedeutung.
Die Auseinandersetzung mit den weitgehend unrealistischen Entwicklungsszenarien der Wissenschaftsbehörde, hat zu einem fast vollständigen Stillstand der konkreten und drängenden Planungsmaßnahmen an der Universität geführt. Der massive Sanierungsstau an vielen vorhandenen Universitätsgebäuden hat sich seitdem weiter verschärft. Auch Maßnahmen, die völlig unabhängig von einer grundsätzlichen Standortentscheidung sind, wurden eingestellt.
Nachdem der Erste Bürgermeister endlich den Plänen einer Verlagerung der Universität auf den Grasbrook eine Absage erteilt hat, muss nun schleunigst mit der Planung der baulichen Entwicklung der Universität - mit Neubauten und Modernisierungen - am Standort Eimsbüttel begonnen werden. Wir begrüßen, dass die unsäglichen Planungen der Wissenschaftssenatorin, die Universität zum stadtentwicklungspolitischen Instrument des Sprungs über die Elbe zu machen, ein Ende gefunden haben. Der Bürgermeister hat in der Bürgerschaft angekündigt, Investitionen für die Universität Hamburg zu einem Schwerpunkt des Senats zu machen und einen dreistelligen Millionenbeitrag zu investieren. Wir werden den Senat beim Wort nehmen.
Die SPD-Fraktion hat zu möglichen Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen bereits im Mai 2010 eigene Vorschläge vorgelegt. Unser Ziel ist eine stadtteilintegrierte, gut vernetzte und interdisziplinär ausgerichtete Universität, die sich an Leitideen einer modernen Hochschulentwicklung orientiert. Die Universität und deren Gremien sind umfassend an der Planung zu beteiligen. Ihre Bedürfnisse - und nicht eventuelle stadtentwicklungspolitische Erwägungen - müssen Leitschnur für die zukünftige bauliche Entwicklung sein.
Die Vorschläge der SPD-Bürgerschaftsfraktion sind planungsrechtlich abgesichert, zügig umsetzbar und mit realistischen Kostenansätzen versehen. Auch ein Investitionsvolumen von rund 600 Mio. Euro verlangt aber eine große Kraftanstrengung der Stadt Hamburg.
Senat, Universität und Bezirk sind nun gehalten, zügig eine gute Lösung für die bauliche Entwicklung in Eimsbüttel zu finden. Die Pläne für Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen müssen sich dabei an der Prioritätensetzung der Universität orientieren.
Wir fordern:
— Der Senat muss gemeinsam mit der Universität und dem Bezirk Eimsbüttel ein Konzept zur baulichen Entwicklung am Standort Rotherbaum vorlegen, dass sich an den wissenschaftlichen Bedarfen der Universität Hamburg orientiert.
— Die Universität Hamburg braucht eine klare Perspektive mit zügig zu erstellenden Neubauten für ihre Raumbedarfe und eine rasche Modernisierung von wichtigen Gebäuden, wie dem Geomatikum oder dem Philosophenturm.
— Ein Masterplan soll die bauliche Entwicklung am Rothenbaum und an den Erweiterungsflächen in Bahrenfeld, Klein Flottbek und am Universitätsklinikum in Eppendorf aufzeigen.
Hochschule für Angewandte Wissenschaften stärken!
Seit langem schon wird von der HAW das Promotionsrecht gefordert.
CDU und GAL sind trotz anders lautendem Versprechen in ihrem Koalitionsvertrag diesem Wunsch bislang nicht nachgekommen. Dieser sah vor, der HAW die Promotionsbefugnis „für einzelne Exzellenzbereiche in einem Modellversuch“ zu erteilen. Die derzeitige Rechtslage führt allenfalls dazu, dass betroffene Hochschulen durch Kooperationen mit promotionsberechtigten Universitäten im In- oder Ausland die bisherigen Regelungen zu umgehen versuchen. Dies ist weder im Interesse der Promovierenden, noch der Wissenschaftsmetropole Hamburg.
Auch die HAW hat dringende Sanierungs- und Neubaubedarfe und leidet unter jahrelanger Vernachlässigung. Die HAW braucht vor allem einen Ersatzbau für das sogenannte Elektrohochhaus, eine Grundsanierung des alten Hauptgebäudes am Berliner Tor und eine Modernisierung des Standortes in Bergedorf.
Wir fordern:
— Das Promotionsrecht für die HAW.
— Und als ersten Schritt, die Realisierung eines Modellversuchs für ein Promotionsprogramm an der HAW noch in dieser Legislaturperiode.
— Der Senat muss ein Programm zur baulichen Entwicklung der HAW auflegen, dass eine verlässliche zeitliche Perspektive für dringende Sanierungs- und Neubauvorhaben umfasst. Die Priorität muss dabei auf einem Ersatzbau für das Elektrohochhaus liegen.