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Studiengebühren abschaffen – in jeder Form!
Der Landesparteitag der SPD Hamburg hat am vergangenen Wochenende den nachstehende Beschluß gegen (nachgelagerte) Studiengebühren gefaßt. Aus sozial- und gesellschaftspolitischen Gründen werden Studiengebühren in jeder Form abgelehnt. Auch das ist ein Erfolg der fortgesetzten Proteste von Studierenden. Allerdings hat sich die SPD die verbreitete studentische Kritik an der menschenunwürdigen, ökonomischen Lenkungsfunktion der Gebühren noch nicht zu eigen gemacht. Der Argumente sind es also nie genug. Bildung sei Emanzipation, nicht Ressource!
DOKUMENTIERT:
Beschluß des SPD-Landesparteitages am 5. Juli 2008:
Studiengebühren abschaffen - in jeder Form!
Die SPD Hamburg tritt für die vollständige Abschaffung der vom CDU-Senat eingeführten Studiengebühren ein. Bildung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die öffentlich finanziert werden muß. Die von CDU und GAL angestrebten „nachgelagerten“ Studiengebühren lehnen wir ab. Sie wären eine weitere Verschlechterung.
„Nachgelagerte“ Studiengebühren sind ein Schritt zur Privatisierung der Bildungskosten:
In Australien hat sich gezeigt, wie schnell sich der Staat nach der Einführung „nachgelagerter“ Studiengebühren aus der Finanzierung zurückzieht und die Gebührenhöhe rasend wächst. Die Belastung von ehemaligen Studierenden mit angefallenen Gebühren aus ihrem Studium käme praktisch einer „Akademikersteuer“ gleich. Weil Bildung eine gesellschaftliche Notwendigkeit ist, muß sie grundsätzlich öffentlich und durch progressive Steuern solidarisch finanziert werden.
„Nachgelagerte“ Studiengebühren drängen die demokratische Gestaltung des Studiums zurück:
Sie würden Studierende vom demokratischen Engagement in den akademischen Gremien und der studentischen Interessenvertretung wegen der weiteren Verschuldung abschrecken.
„Nachgelagerte“ Studiengebühren sind unsozial:
Sie verschärfen die soziale Benachteiligung im Bildungssystem. Die entstehende Verschuldung schreckt speziell Menschen aus sozial benachteiligten Schichten vom Studium ab.
„Nachgelagerte“ Studiengebühren verschärfen bestehende Benachteiligungen:
Nach dem von CDU und GAL im Senat beschlossenen Gesetzentwurf würden sämtliche bisherigen Befreiungstatbestände wegfallen. Die geringfügige Absenkung der Gebührenhöhe soll mit der Streichung der Befreiungsmöglichkeiten - insbesondere für Behinderte, chronisch Kranke und Studierende mit Kind - erkauft werden.
„Nachgelagerte“ Studiengebühren sind keine Verbesserung der Studienbedingungen:
Die gesetzlich vorgeschriebene Verwendung von Studiengebühren als zusätzliche Mittel scheitert an der Unterfinanzierung der Hochschulen. Oft werden Löcher gestopft oder Sonderwünsche einzelner bedient.
Unsere Forderungen sind daher:
Studiengebühren sind abzuschaffen - in jeder Form! Für das Grundrecht auf Bildung muß ein allgemeines Verbot von Studiengebühren im Hamburgischen Hochschulgesetz aufgenommen werden.
Alle gebührenbedingten Exmatrikulationen müssen noch im laufenden Sommersemester gestoppt bzw. unbürokratisch und ohne Nachteile für die betroffenen Studierenden zurückgenommen werden.