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zu den Zwangsexmatrikulationen
Der Departmentvorstand des Departments Kulturgeschichte und Kulturkunde lehnt die Praxis, Exmatrikulationsbescheide trotz ungeklärter Rechtslage im laufenden Semester zu verschicken, ab.
Diese Praxis verschärft vorhandene Unsicherheiten, zu denen auch die Unklarheiten bei der Ermittlung der 5 % besten eines Jahrgangs beigetragen haben.
Die Vorgänge der letzten Wochen lassen zudem nicht erkennen, dass jeweils eine gründliche Einzelfallprüfung stattgefunden hat.
Der Exmatrikulationsbescheid sollte nicht als Druckmittel oder Zahlungsaufforderung dienen, sondern der letzte Akt in einem geklärten Verfahren sein.
Der Departmentvorstand beauftragt den Sprecher des Departments, das Präsidium der Universität zur Rücknahme der ausgesprochenen Exmatrikulationen aufzufordern.