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Für den Boykott der Studiengebühren
Die Studierenden in Hessen protestieren mit Demonstrationen, Boykott, Verfassungs- und Musterklagen gegen die Studiengebühren. Vor dem Verwaltungsgericht Gießen haben die Studierenden einen wichtigen Erfolg errungen. Die Erhebung der Studiengebühren in Hessen wurde in einem Musterverfahren ausgesetzt. In der Urteilsbegründung würdigte das Verwaltungsgericht die in der Hessischen Verfassung verankerte Entgeltfreiheit des Studiums. Insbesondere die Gegensätzlichkeit der unzulässigen bloßen Fiktion gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit durch verzinste Bankkredite zur verpflichtenden sozialstaatlichen Angleichung der real unterschiedlichen wirtschaftlichen Ausgangslagen der Studierenden wurde dabei betont.
Die Regelung der Entgeltfreiheit der Schulausbildung in der Hessischen Verfassung entspricht im Kern dem im UN-Sozialpakt gefaßten Recht auf unentgeltliche Hochschulbildung. In letzterem wird die Notwendigkeit der Unentgeltlichkeit der Bildung aus der Würde des Menschen begründet: Bildung muß allen Menschen die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit ermöglichen, mit der Perspektive einer nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft und zur Erhaltung des Friedens durch Völkerverständigung beizutragen.
Die Hessische Rechtsprechung belegt erneut: Studiengebühren verstoßen elementar gegen grundgesetzliche und völkerrechtliche Menschenrechtsnormen. Sie hindern jeden an der Entfaltung durch ein sinnvolles Studium. Denn jeder, der zur Durchsetzung der normierenden Lenkungsfunktion der Studiengebühren dazu gebracht wird, sein Studium aufzugeben, fehlt allen zur gemeinsamen Entwicklung.
Diesem Unrecht ist sofort ein Ende zu setzen, niemand soll mehr durch die Gebühren an einer vernünftigen und wissenschaftlichen Weltaneignung gehindert werden. Deswegen befürwortet auch das Studierendenparlament das volle Paket der Opposition gegen das Bezahlstudium: außerparlamentarische Proteste, den Gang vor die Gerichte und den Boykott der Gebühren. Der solidarische Boykott der Studiengebühren ist dabei das entscheidende Mittel für alle Studierenden, die einschränkende Vereinzelung zu überwinden und sich gemeinsam von den Studiengebühren zu befreien. Es geht um jede Einzelne und jeden Einzelnen.
Das Studierendenparlament der Universität Hamburg beschließt daher den Boykott der Erhebung der Studiengebühren zu unterstützen, indem es
– den den Allgemeinen Studierendenausschuß (AStA) auffordert, durch Infrastruktur und Finanzen den Boykott zu unterstützen,
– zum 21.11.2007 um 14 Uhr im Audimax eine Vollversammlung aller Studierenden zur Frage „Was passiert eigentlich, wenn der Boykott erfolgreich ist?“ einberuft und
– das Präsidium des Studierendenparlaments auffordert, mit den Wahlunterlagen zum Studierendenparlament eine Ermunterung zum Boykott samt Überweisungsträger für das Treuhandkonto zu verschicken.