Menü | Home › Publikationen › harte zeiten › SP-Wahl WS 2002/2003 › vom
Demokratisierung oder Privatisierung
In der Diskussion um die Veränderung der Rechtsform der Universitäten spiegeln sich zwei gegensätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Hochschule: Soll es mehr demokratische Partizipation und Wissenschaft zum Nutzen Aller geben, oder sollen die Universitäten zu Dienstleistern und damit zur verlängerten Werkbank der Unternehmen herabgewürdigt werden, um die Ausbeutung fast Aller und Herrschaft und Profit einiger weniger weiter auszubauen und zu verewigen.
Die Kapitalseite strebt dafür die Entdemokratisierung und Privatisierung der Universität an und versucht diese unumkehrbar zu machen. Dafür wäre nach der geplanten Beseitigung der gegenwärtigen inneruniversitären Demokratie durch das "Hochschulmodernisierungsgesetz" ein weiterer Schritt erforderlich: Die Hochschule soll eine neue Rechtsform als Stiftung erhalten. Dies bedeutet eine Entstaatlichung, also die Loslösung der Hochschule von staatlichen Einflussmöglichkeiten. Mit dieser formalen Hürde die öffentlichen Interessen an der Hochschule zur Geltung zu bringen, wird angestrebt, dass die Unterordnung unter die Anforderungen der Unternehmen autonom, d. h. selbsttätig und scheinbar freiwillig vollzogen wird. An einer solchen Stiftungsuniversität - wie in der gesamten Gesellschaft - soll es als normal und unveränderlich gelten, sich den Interessen der Kapitalseite auszuliefern.
Die jetzige demokratische Gremienuniversität ist insoweit unzureichend, als dass die in ihr verwirklichten Partizipationsmöglichkeiten bei professoraler Mehrheit für die verschiedenen Statusgruppen sehr ungleich sind, die gleiche Teilhabe aller ihrer Mitglieder an den Entscheidungsprozessen über Form und Inhalt und die Entwicklung von handlungsleitenden Maßstäben nicht gewährleistet ist.
Deshalb setzen wir uns in den vorhandenen Gremien der Universität für eine weitere Demokratisierung ein. Diese kann nicht Halt machen beim Ausbau formaler Mitbestimmungsmöglichkeiten, sondern muss gewährleisten, dass alle Angehörigen der Universität solidarisch und kooperativ und im Interesse Aller wissenschaftlich arbeiten können. Als Grundlage dafür ist an der solidarischen Finanzierung (d. h. in staatlicher Verantwortung) und demokratischen Organisation der Bildungsinstitutionen festzuhalten.