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Beschlüsse des Akademischen Senats zu Studiengebühren
Der Akademische Senat fasst nach Erörterung einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Akademische Senat setzt einen Ausschuss zur Beratung des in Widerspruchsverfahren bei der Erhebung von Studiengebühren zuständigen Juristen der Universität Hamburg in generellen und schwierigen Einzelfällen ein.
2. Der Akademische Senat beschließt die Evaluierung des Verfahrens.
3. Der Ausschuss zur ,Beratung in Widerspruchsverfahren bei der Erhebung von Studiengebühren‘ setzt sich aus
– einer Studentin bzw. einem Studenten
– einer Vertreterin bzw. einem Vertreter aus dem Lehrkörper
zusammen.
Den Vorsitz dieses Ausschusses übernimmt der für Lehre und Studium zuständige Vizepräsident Prof. Dr. Fischer.
Der Akademische Senat fasst weiter mit 10: 0 : 2 Stimmen folgenden Beschluss:
Für eine transparente, soziale und gerechte Auslegungspraxis der ,,Satzung der Universität Hamburg zur Befreiung von Studiengebühren“:
Ihren vielfältigen Beschlüssen für ein gebührenfreies Studium verpflichtet, wird die Universität die gesetzlich vorgeschriebene Erhebung von Studiengebühren so transparent, sozial und demokratisch wie möglich gestalten.
Bei der Auslegung der Regelungen der ,,Satzung der Universität Hamburg zur Befreiung von Studiengebühren“ folgt sie dabei dem in der Präambel festgelegten Grundsatz, ihr Möglichstes dafür zu tun, dass kein Studierender und keine Studierende aus sozialen, finanziellen, gesundheitlichen, studienbedingten, persönlichen oder sonstigen wichtigen Gründen genötigt ist, das Studium zu beenden.
Das Merkblatt ,,Hinweise für Studierende zu den Studiengebühren der Universität Hamburg“ wird diesem Beschluss entsprechend überarbeitet.
Für einen umfassenden Datenschutz im Verfahren zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren:
Die Universität Hamburg ist verpflichtet, in dem Verfahren zur Erhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Studiengebühren einen umfassen Datenschutz zu gewährleisten.
Die Universität wird daher eine Datenschutzerklärung verfassen, veröffentlichen und allen betroffenen Studierenden zukommen lassen, die beinhaltet, dass alle Daten weder inneruniversitär noch an außeruniversitäre Stellen weitergegeben werden. Dazu gehört u.a., dass die von Studierenden vorgetragenen und eingereichten Gründe, Darlegungen und Belege streng vertraulich behandelt werden und sie einzig von denjenigen einzusehen sind, die mit dem unmittelbaren Verfahren zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren befasst sind.
Falls die Universität gesetzlich verpflichtet ist, anderen staatlichen Stellen/Behörden Daten zukommen zu lasssen, werden die betroffenen Studierenden rechtzeitig über das Verlangen der Weitergabe der Daten informiert.
Informationspflicht der Universität für ein transparentes Verfahren zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren:
Die Universität Hamburg informiert Studierende, Studienbewerber und Studieninteressierte umfassend über die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Studiengebühren, ihre jeweiligen ,,Studienguthaben“, die Beschlüsse der Universität zur Einführung von Studiengebühren, Befreiungsgründe und -verfahren, Beratungsmöglichkeiten sowie über juristische Möglichkeiten gegen die Studiengebührenpflicht vorzugehen.
Dies geschieht durch Anschreiben, Informationsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Beratungsangebote. Die alleinige Information über die Homepage der Universität erfüllt nicht die Informationspflicht.
Demokratische Entwicklung und Bewertung des Verfahrens zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren durch die zuständigen Gremien der akademischen Selbstverwaltung:
Das Zentrum für Studierende informiert den Ausschuss für Lehre und Studium, den Akademischen Senat und den Hochschulrat regelmäßig über Vorgehen, Erfahrungen, Erkenntnisse, Probleme und Schwierigkeiten im laufenden Verfahren zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren.
Der Ausschuss für Lehre und Studium, der Akademische Senat und der Hochschulrat werten diese Berichte aus und entwickeln auf ihrer Grundlage das universitäre verfahren mit dem Ziel der transparenten, sozialen und demokratischen Gestaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenerhebungspflicht weiter.
Ziel ist die Erhebung von Erkenntnissen für die politische Bewertung der Sinnhaftigkeit der Erhebung von Studiengebühren, ihre Auswirkungen auf Studierende, Studieninhalte, Studienbewerbungen und -zulassungen, Exmatrikulationen und die gesellschaftliche Aufgabe der Universität sowie die Ausstattung von Universitäten, ihrer Unterfinanzierung und der Entwicklung von Studienfinanzierung insgesamt.