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Beschluß des Studierendenparlaments

ohne Titel, zur Wahl des Präsidenten

Die Universität ist eine wissenschaftliche Einrichtung von hoher Bedeutung für eine demokratische, gerechte und humane Entwicklung der Gesellschaft. Ihre demokratische Verfaßtheit ist zur verantwortungsvollen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Voraussetzung. Das Studierendenparlament verurteilt daher die vom Rechtssenat gesetzlich aufgezwungene Abschaffung der zumindest teildemokratischen Wahl des Präsidenten durch die universitäre Selbstverwaltung. Es kritisiert ebenso, daß im Rahmen des neuen Verfahrens durch den Hochschulrat und die Mehrheit des Akademischen Senats die nichtprofessoralen Statusgruppen weitgehend von der Findung des neuen Präsidenten ausgeschlossen sein sollen. Wir fordern daher die Mitglieder der vom Hochschulrat eingesetzten Findungskommission dringend auf, die folgenden, vom Studierendenparlament als höchstem Organ der Verfaßten Studierendenschaft verabschiedeten Kriterien zu ihrer Entscheidungsgrundlage machen:

Ein Präsident/eine Präsidentin der Universität Hamburg soll

a) die Einheit und Vielfalt der Universität stärken,

b) die akademische Leitung kollegial im Präsidium und mit starkem Bezug zum AS realisieren,

c) eine lebendige demokratische Selbstverwaltung mit relevantem Konvent vertreten,

d) offensiv für die Gebührenfreiheit des Studiums eintreten,

e) für aufklärerischen, verantwortlichen Gesellschaftsbezug der Universität wirken,

f) die institutionelle Souveränität gegenüber dem politischen Senat repräsentieren,

g) kommunikativ und kollegial in Bezug auf alle Statusgruppen agieren und

h) für die bedarfsgerechte Ausstattung der Universität eintreten.

Veröffentlicht am Donnerstag, den 7. Juli 2005, http://www.harte--zeiten.de/dokument_448.html