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Eine Verfassung für die Universität!

Keine Kompromisse mit dem Rechtssenat

Die Universität ist seit Verabschiedung des gültigen ("rot-grünen") Hochschulgesetzes 2001 gehalten, sich selbst eine interne Verfassung, eine Grundordnung, zu geben. Dies geschieht nun gegen den Druck von Wissenschaftssenator Dräger und der Externen Beratungskommission, eine vollständige "Neuordnung der Hochschullandschaft" durchzusetzen.

Dräger strebt die marktförmige Ausrichtung der Hochschulen und den uneingeschränkten Zugriff der Unternehmen auf profitabel verwertbare Forschungsleistungen und "human ressources" (Absolventen) an. Die vollständige Entdemokratisierung der Hamburger Hochschulen, dient dazu, den Widerstand dagegen zu minimieren: Gremien sollen - soweit sie nicht abgeschafft werden - ihrer Entscheidungskompetenz beraubt werden; die Richtlinien der Hochschulentwicklung soll ein vorrangig mit Funktionären aus der Wirtschaft besetzter externer Hochschulrat bestimmen; die Hochschul- und Fachbereichsleitungen sollen statt gewählt von oben eingesetzt werden und am besten "von außen" (sprich aus der Wirtschaft) kommen. Die Durchsetzung schrankenloser Konkurrenz ist gekennzeichnet durch die beabsichtigte Beseitigung demokratischer Partizipation und kooperativer Praxis. Die Errungenschaften des Sozialstaats und damit auch die Demokratische Massenuniversität sollen weg. Die Entdemokratisierung ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil des "Hochschul-Modernisierungs-Gesetzes", das dieser Tage in den Ausschüssen der Bürgerschaft zur Befassung vorliegt.

Gestützt auf die studentischen Proteste der letzten zwei Semester haben sich die zentralen akademischen Gremien der Universität Hamburg gegen die Umsetzung dieser Politik und für die Erarbeitung einer demokratischen Grundlage des Wissenschaftsprozesses entschieden: "Die Freiheit des demokratisch selbstverwalteten wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses, unbedrängt von kurzfristigen Verwertungsanforderungen, ist notwendige Voraussetzung für allgemein nützliche Entwicklung in Forschung und Lehre. Nur so kann der gestiegenen Bedeutung von Bildung und Wissenschaft für das Erkennen, Gestalten, Regulieren und Mitbestimmen gesellschaftlicher Prozesse für die individuelle Handlungsfähigkeit angemessen Rechnung getragen werden", heißt es in einer Stellungnahme von Großem und Akademischem Senat zu Drägers Gesetzesnovelle. Gesellschaftliche Nützlichkeit statt kurzfristige Verwertungsanforderungen sollen als handlungsleitendes Prinzip in Studium, Lehre, Forschung und Selbstverwaltung durchgesetzt werden.

Juso-Hochschulgruppe und Liste LINKS arbeiten engagiert an einer entsprechenden Universitätsgrundordnung mit. In einem gemeinsamen Ausschuss mit Professoren und wissenschaftlichem sowie technischem Personal soll nach den (im Anschluss dokumentierten) Leitlinien eine demokratische Verfassung entwickelt und in den zentralen Gremien beschlossen werden. Der politische Senat würde so genötigt, diese Grundordnung noch vor der Verabschiedung des "Dräger-Gesetzes" zu genehmigen. Damit wäre der Senat vor die Entscheidung gestellt, den Forderungen der Universität bei der Erarbeitung des Hochschulgesetzes nachzugeben oder aber noch offener in Gegensatz zu den humanistischen Maßstäben demokratischer Wissenschaftsentwicklung zu treten.

Dann wird sich der Senat auch im Frühjahr noch warm anziehen müssen.

V.i.S.d.P.: Olaf Walther & Golnar Sepehrnia, c/o Studierendenparlament, VMP 5, 20146 Hamburg.
Herausgegeben von: juso-hochschulgruppe & fachschaftsaktive an der Universität Hamburg
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Veröffentlicht am Samstag, den 4. Januar 2003, http://www.harte--zeiten.de/artikel_287.html