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Zentrale Demokratie

„Präambel
Im Bewusstsein ihrer wechselvollen und widersprüchlichen Geschichte stellt sich die Universität Hamburg in die Tradition demokratischen Engagements und humanistischer Aufklärung. Wissenschaftliche Kooperation, demokratische Entscheidungsfindung und allgemeiner gesellschaftlicher Nutzen der Wissenschaften sind der Universität und ihren Mitgliedern Aufgabe und Verpflichtung.“

Grundordnung der Universität Hamburg, vom Großen Senat auf Vorlage des Akademischen Senats beschlossen am 30.1.2003, von der BWF seitdem nicht genehmigt

An der Universität Hamburg beißt sich der (noch amtierende) Wissenschaftssenator Dräger die Zähne aus.

Seit Beginn seiner Bemühungen um die "Modernisierung" der Hamburger Hochschulen (neoliberales Schönsprech für profitgerechte Deformierung) erfährt der selbsternannte „Wissenschaftsmanager“ erhebliche Opposition. Nicht nur durch die Studierendenschaft, sondern auch durch die zentralen Gremien der Akademischen Selbstverwaltung: ablehnende Stellungnahme zum „Hochschulmodernisierungsgesetz“, kritische Stellungnahme zum Bericht der Dohnanyi-Kommission, wiederholt prinzipielle Ablehnung von Studiengebühren.

Trotz gesetzlich verordneter Entdemokratisierung (Ersetzung des Großen Senats durch externen Hochschulrat), trotz angedrohter Sanktionen (weitere Kürzungen, Exmatrikulationsoption für Studierende), trotz wahrgemachter Sanktionen (Nicht-Besetzung von vakanten Stellen) und trotz forcierter Konkurrenz innerhalb der Hochschulen gelingt es somit immer wieder, daß die Universitätsmitglieder statusgruppenübergreifend solidarisch gegen den Rechtssenat positiv Stellung beziehen.

Von zentraler Bedeutung ist dabei der Akademische Senat. Die Durchsetzung von Transparenz und weitgehend demokratischer Entscheidungsfindung sind hier Voraussetzung dafür, dass das begründete Engagement für eine humanistische Wissenschaft in kritischer gesellschaftlicher Verantwortung praktische Konsequenzen für das gemeinsame Handeln der Hochschulmitglieder hat. Dies wird von den linken studentischen Vertretern in besonderer Weise initiiert. Die unnachgiebige Orientierung auf den allgemeinen gesellschaftlichen Nutzen von Bildung und Wissenschaft ist wiederum Grundlage für die Demokratisierung der Hochschulen und die positive Entwicklung der innenuniversitären Kooperation.

Für die Demokratisierung der akademischen Selbstverwaltung sollte also weiter freudig gekämpft, ihre Möglichkeit durch kritisches studentisches Engagement weiter genutzt und der Ausbau statusgruppenübergreifender Kooperation weiter vorangetrieben werden.

Dann kann die Hochschule noch bewußter als kritische Institution für gesellschaftliche Veränderung zur Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen zur Geltung gebracht werden - hin auf die Bürgerschaftswahlen und darüber hinaus.

V.i.S.d.P.: Olaf Walther & Golnar Sepehrnia, c/o Studierendenparlament, VMP 5, 20146 Hamburg.
Herausgegeben von: juso-hochschulgruppe & fachschaftsaktive an der Universität Hamburg
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Veröffentlicht am Dienstag, den 3. Februar 2004, http://www.harte--zeiten.de/artikel_280.html