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Zurückweisung der Zumutungen
,,Mit der Vielfalt und Tradition ihrer Fächer und Bildungsangebote versteht sich die Universität Hamburg als Tor zur Welt der Wissenschaft. (...) Ihren Bildungsauftrag sieht die Universität in der Entwicklung von Sachkompetenz, Urteilsfähigkeit und der Fähigkeit zu argumentativer Verständigung auf wissenschaftlicher Grundlage. Für alle Menschen will sie ein Ort lebenslangen Lernens sein und ein öffentlicher Raum der kulturellen, sozialen und politischen Auseinandersetzung. (...)
Die Mitglieder der Universität wollen die universitären Aufgaben in der Verbindung von Forschung und Lehre, Bildung und Ausbildung in wissenschaftlicher Unabhängigkeit erfüllen. Sie wollen zur Entwicklung einer humanen, demokratischen und gerechten Gesellschaft beitragen und Frauen und Männern gleichen Zugang zu Bildung und Wissenschaft eröffnen.“
(Aus dem Leitbild der Universität Hamburg)
Selbst bestimmte Aufgabe der Universität Hamburg ist es, in Forschung und Lehre für sozial verantwortliches Handeln und für eine friedliche, weltweite Entwicklung und Zusammenarbeit zu wirken. Soweit sie das tut, erfüllt sie ein gesellschaftliches Erfordernis. Die systematische Zerstörung dieser gesellschaftlich sinnvollen Arbeit durch die wissenschaftsfeindliche Politik Wissenschaftssenator Drägers ist eine Zumutung für alle Mitglieder der Universität und eine Schädigung ihrer allgemeinen Aufgabenerfüllung und damit der Allgemeinheit.
Die Reihe der Zumutungen:
– Mit dem ,,Letter of Intent“ ist die Universität mit dem Versprechen von Planungssicherheit, das jetzt von der Behörde gebrochen wird, zur Zusage zu einer externen Begutachtung (,,Dohnanyi-Kommission“) gepreßt worden, deren Auftrag, Methode und Zusammensetzung von Beginn an mangelnde Kompetenz und Fairneß erkennen ließ. Die Universität sollte der Umsetzung der ,,Empfehlungen“ zustimmen, ohne daß die Kommission auch nur begonnen hätte, zu arbeiten.
– Die Universität hat in ihrer Grundordnung ihre Ansprüche an eine wissenschaftlich sinnvolle und demokratische Selbstorganisation formuliert. Die Behörde hat die Genehmigung dieser Grundordnung verweigert mit Hinweis auf eine vier Monate später erfolgende Gesetzesänderung (,,Hochschulmodernisierungsgesetz“), die zu diesem Zeitpunkt nach demokratischen Auffassungen weder gesichert war noch für eine Behörde hätte handlungsleitend sein dürfen.
– Mit der Abschaffung des Großen Senats und der Einführung des Hochschulrats sind die demokratische Eigenständigkeit und die wissenschaftliche Selbstverständigung der Universität zu Gunsten wirtschaftsnaher Einflußnahme eingeschränkt worden.
– Durch restriktive Finanzpolitik und Verfahrensverschleppungen gängelt die Behörde die Universität, damit diese die teilweise gesetzwidrigen Vorstellungen der Behörde zur inneren Organisation der Universität durch Abbau von Gremien und betriebswirtschaftliche Fakultätenbildung übernimmt.
– Vermittels gesetzlicher Vorgaben und Finanzierungsvorbehalten drängt die Behörde die Universität zur Einführung restriktiver, gestufter Abschlüsse (BA/MA), die allgemeinbildende Anteile im Studium und den Zugang zu umfassender wissenschaftlicher Bildung massiv einschränken sollen.
– Durch Studiengebühren und Auswahlverfahren will die Behörde die Studierenden einschüchtern und zu einem gemäß den Ansprüchen der privaten Wirtschaft normierten Lernverhalten nötigen. Mit der Einschränkung der Rechte der Verfaßten Studierendenschaft will sie verantwortliche und selbst-bewußte Interessenvertretung der Studierenden unterbinden.
– Der Verkauf zahlreicher Räumlichkeiten der Universität verschlechtert die Arbeits- und Studienbedingungen der Universitätsmitglieder, zumal der Universität jede Möglichkeit genommen wird, für adäquaten Ersatz zu sorgen.
– Die geplanten Einsparungen, die zur Halbierung der Kapazitäten der Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften führen sollen, vernichten Grundlagen sozial verantwortlichen Lernens und Forschens, Erfordernisse kritischanalytischer Auseinandersetzung mit Geschichte, Kultur und Entwicklungsmöglichkeiten der Menschheit, die Tradierung und Fortbildung kultureller Leistungen, die Voraussetzungen internationaler Verständigung und der kultivierten Muße.
Diese Politik der Entdemokratisierung und wissenschaftlichen Verarmung soll die Universität privat-wirtschaftlichen Ansprüchen unterordnen.
Die restriktive Finanzierung der Hochschule dient dem politischen Senat zur Gegenfinanzierung seiner Großprojekte in ,,Kultur“ (z. B. das Kriegsmarinemuseum ,,Peter Tamm“) und Wirtschaft (z. B. Subventionierung von EADS oder dem Werftenzusammenschluß um Blohm & Voss).
Wissenschaft und Kultur stehen Rüstung und Profit unversöhnlich gegenüber.
Der Bedarf an wissenschaftlicher Bildung und Forschung ist nicht aus privat-wirtschaftlichen Anforderungen zu ermitteln. Vielmehr ist er abgeleitet aus den wissenschaftlichen, kulturellen, sozialen und technischen Entwicklungen der ganzen Gesellschaft und dem verantwortlichen Umgang mit ihnen. Die Höhe der Studienbewerbungen ist dafür ein nicht unwesentlicher Indikator.
Die Offenheit des Hochschulzugangs, die selbst-bewußte demokratische Autonomie der Hochschulen und der vernünftige Umgang des Staates mit Wissenschaft und Kultur sind Kennzeichen einer demokratischen und sozial entwicklungsorientierten Gesellschaft.
Der getätigten und die geplanten Restriktionen sind strikt zurückzuweisen.
Die Renaissance von Bildung und Kultur ist eine gesellschaftliche Wohltat.