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Tendenzwende
,,Ihren vielfältigen Beschlüssen für ein gebührenfreies Studium verpflichtet, wird die Universität die gesetzlich vorgeschriebene Erhebung von Studiengebühren so transparent, sozial und gerecht wie möglich gestalten.“
Aus einem Beschluß des Akademischen Senats vom 24. Juni 2004
Seit durch Wirtschaftslobbyisten und vorwiegend konservative Landesregierungen Ende der 1990er Jahre der bundesrepublikanische Konsens über die Gebührenfreiheit des Studierens attackiert wird, bekräftigt die Universität in ihren zentralen Gremien ihre prinzipielle Ablehnung des kostenpflichtigen Studiums. ,,Das Wirken für ein gebührenfreies Studium als Voraussetzung für die Bildung mündiger Menschen, zur Verwirklichung des Rechts auf wissenschaftliche Bildung und für den chancengleichen Zugang zu Bildung und Wissenschaft ist der Universität Aufgabe und Verpflichtung“, begründete der Akademische Senat seine Position im Dezember 2003. Kritisiert wird die Ablenkung von den zentralen Problemen der Hochschulreform (Unterfinanzierung, Verwertungsdruck) durch die Stigmatisierung der längere Zeit Studierenden. Der ebenfalls kritisierte ordnungspolitische Zwang durch Gebühren zur inhaltlichen Verengung des Studienverhaltens sowie die soziale Auslese sollen die Folgen sein. ,,Studiengebühren schaden.“
Dieses Urteil ergibt sich logisch aus der Geschichte und den zentralen Aufgabe der Universität.
In diesem Sinne aktualisiert und bekräftigt sie damit die Einsichten und Grundsätze, die sie seit 1968 ff. als demokratische Massenuniversität leiten. Demokratische Massenuni - das ist die Einheit von: sozialer Offenheit, demokratischer Selbstorganisation, steter Studienreform zur kritischen Praxisorientierung, gezielter Förderung von interdisziplinärer und didaktischer Forschung und Lehre, wissenschaftlicher Weiterbildung, Fächervielfalt und allgemein zugänglicher Lehre. Schon seit Ende der 1970er Jahre kämpft die Universität gegen politische und fiskalische Beschränkungen; seit der Wahl des Rechtssenats auch gegen dessen explizite inhaltliche Diktate - für die Bewahrung und Erweiterungen ihrer sozialen und demokratischen Errungenschaften.
Strikt gegensätzlich dazu bezweckt der Senat mit der Einführung von Studiengebühren die einzig am privatwirtschaftlichen Ertrag orientierte Normierung von Studium, Lehre und Forschung und so die Verdinglichung von Menschen. Dies negiert das soziale Wesen des Menschen und das entsprechende subjektive Entfaltungs- und Erkenntnisinteresse der wissenschaftlich Tätigen. Studiengebühren und die Reduktion der Menschen auf statistische Normenwerte dekultivieren den Umgang der Universitätsangehörigen miteinander und entmenschlichen damit die Universität.
Die humane Alternative ist die ernsthafte und gemeinsame Zielstrebigkeit von Wissenschaften, die auf die umfassende kulturelle Hebung der Lebensverhältnisse aller gerichtet sind. Dies setzt eine lebendige, kritische und sozial verantwortliche wissenschaftliche Kultur aller Universitätsmitglieder in demokratischer Selbstverwaltung voraus. Die materielle Grundlage dafür ist die bedarfsgerechte, öffentliche Finanzierung der Hochschule und die soziale Absicherung der Studierenden.
Das entwickelte sozialverantwortliche Bewußtsein weiter Teile der Universität, die bundesweit wieder aufflackernden Proteste Studierender und nicht zuletzt die abgelehnte Wissenschafts-, Entwicklungs- und Menschenfeindlichkeit von Studiengebühren selbst sind gute Ausgangspunkte, die angestrebte flächendeckende und allgemeine Einführung von Studiengebühren zurückzuweisen. Gelänge dies, wäre die scheinbar natürlich wuchernde Okkupation aller gesellschaftlichen Bereiche durch ökonomistische Handlungsmaximen unterbrochen, der neoliberale Sparzwangmythos konterkariert. Ein solcher politischer ,,Abwehrerfolg“ kann damit eine enorme emanzipatorische Dynamik anstoßen. An dieser Stelle ist dafür die klare humanistische Streitbarkeit von akademischer Selbstverwaltung, Wissenschaften und Verfaßter Studierendenschaft zu erreichen.
Das Wahlprozedere
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Den Studierenden werden die Wahlunterlagen ab Ende Juni bis Anfang Juli an die Wohnanschrift gesandt. Wahlberechtigte, denen bis zum 8.7.2004 keine oder fehlerhafte Wahlunterlagen zugegangen sind, werden gebeten, unverzüglich, spätestens bis zum 12.7.2004, die Wahlunterlagen im Wahlamt abzuholen.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen dem Wahlleiter der Universität, Moorweidenstraße 18, 20148 Hamburg, Zimmer 32 bis spätestens 14. 7. 2004, 14.00 Uhr zugegangen sein. Verspätet eingegangene Freiumschläge können nicht berücksichtigt werden.
Zur Beförderung der Rücksendeumschläge an den Wahlleiter bestehen folgende Möglichkeiten:
– Abgabe beim Wahlamt bis zum 14.7.04, 14.00 Uhr,
– Einwurf in die Wahlbriefkästen. Diese stehen bis Montag, den 12.7.2004, 9.00 Uhr, an den in den Wahlunterlagen bekanntgegebenen Standorten,
– Beförderung mit der Bundespost (freigemacht) oder mit der Behördenpost.
Das vorläufige Ergebnis der Wahl wird voraussichtlich ab 22.7.2004 universitätsöffentlich bekanntgemacht.
Quelle: Information des Wahlleiters