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Für Meinungs- und Demonstrationsfreiheit
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Petitum:
Das Studierendenparlament
- ist besorgt um die im Grundgesetz, insbesondere in Artikel 5 und 8 verankerte Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Hamburg und sieht diese durch die mehrmals verlängerte Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde Hamburg vom 15.10.2023 und daraus abgeleiteten Maßnahmen infrage gestellt;
- widersetzt sich dem zunehmenden Antisemitismus in Deutschland und setzt sich dafür ein, dessen Ursachen zu erforschen und wirksam zu bekämpfen;
- verlangt, dass diejenigen, die ihre Solidarität mit der palästinensischen Bevölkerung ausdrücken wollen und dass diejenigen, die ihre Kritik an der israelischen Regierungs- und Militärpolitik ausdrücken wollen, dies offen und unter freiem Himmel tun können, ohne sich automatisch dem Vorwurf des Antisemitismus auszusetzen;
- verurteilt uneingeschränkt die menschenverachtenden und unannehmbaren Gräueltaten der Hamas und des Islamischen Jihad mit Geiselnahme und Ermordung von Zivilisten am 7. Oktober 2023;
- setzt sich dafür ein, die 75 Jahre andauernde Kolonisierung der palästinensischen Bevölkerung entsprechend der Resolutionen der UNO, ebenso wie die Unterdrückung und das Morden von Palästinensern zu beenden und ein friedliches Miteinander in einer Zweitstaatenlösung resp. eines Zweinationenstaates zu gewährleisten;
- setzt sich für einen sofortigen Waffenstillstand in der Gaza-Enklave ein, sowie für die Freilassung aller Geiseln der Hamas;
- fordert die sofortige Wiederherstellung resp. die künftige Gewährleistung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Demonstrationsfreiheit auch in Hamburg
Begründung:
Die mehrmals verlängerte Allgemeinverfügung vom 15.10.2023 der Versammlungsbehörde hat alle nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen, die inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen, verboten. In der entsprechenden Mitteilung der Polizei wird dieses Verbot ausdrücklich auf alle „sog. pro-palästinensische Versammlungen“ angewandt und damit alle Solidaritätsbekundungen, egal ob sie einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen oder nicht, verboten. Das heißt in der Hansestadt Hamburg ist es derzeit laut Polizei nicht möglich, seine Solidarität mit dem Leiden der palästinensischen Bevölkerung bspw. im Gaza-Streifen öffentlich zu bekunden. Dies stellt eine eindeutige Infragestellung der in den Artikeln 5 und 8 des Grundgesetzes verankerte Meinungs- und Demonstrationsfreiheit dar.
Darüber hinaus basiert die Allgemeinverfügung vom 15.10.2023 der Versammlungsbehörde auf einer Sicht der Dinge, die zwar die kriminelle, menschenverachtende und unentschuldbare Aktion der Hamas und des Islamischen Jihad vom 7. Oktober 2023 mit Geiselnahme und rund 1.200 Toten verurteilt, völkerrechtswidrige Aktionen der israelischen Armee gegen die palästinensische Zivilbevölkerung und das dadurch entstandene Leid nicht entsprechend beurteilt und die diesbezüglichen Stellungnahmen und Resolutionen der UNO vollkommen außer Acht lässt.
Von der Einschränkung dieser Grundfreiheiten betroffen sind ganz direkt auch zahlreiche Studierende der Uni Hamburg, die – sei es auf Grund ihrer Herkunft, sei es auf Grund ihrer Empathie für die Betroffenen – ihre Meinung kundtun wollen.