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Hochschulreform
,,Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
UNO: Erklärung der Menschenrechte, Artikel 1, 1948.
,,Da aber auch das geistige Wirken in der Menschheit nur als Zusammenwirken gedeiht, und zwar nicht bloß, damit Einer ersetze, was dem Anderen mangelt, sondern damit die gelingende Tätigkeit des Einen den Anderen begeistere und Allen die allgemeine, ursprüngliche, in den Einzelnen nur einzeln oder abgeleitet hervorstrahlende Kraft sichtbar werde, so muß die innere Organisation dieser Anstalten ein ununterbrochenes, sich immer selbst wieder belebendes, aber ungezwungenes und absichtsloses Zusammenwirken hervorbringen und unterhalten.“
Wilhelm von Humboldt, ,,Über die innere und äußere Organisation der höheren wissenschaftlichen Anstalten in Berlin“, 1809/10.
Die Universität - am besten gefaßt als Republik in der Republik - hat ihre zeitgeschichtliche Quelle in der Aufklärung.
Das verbindet sie mit der Französischen Revolution (,,Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit!“), deren grundlegende Ansprüche durch die UNO nach dem zweiten Weltkrieg erneuert und (sozial) aktualisiert wurden. Der geschichtliche Aufbruch von 1789 hat auch Wilhelm von Humboldt bewegt. Er betonte gegen feudale Ungleichheit und preußischen Militarismus die freie, kooperative Selbständigkeit der Wissenschaftsinstitutionen, die Einheit von Bildung, Forschung und Lehre und die Notwendigkeit von Bildung durch Wissenschaft als Entwicklung von Mündigkeit.
Dieser Humanismus ist, weil er auf die geistig-kulturelle Bildung in gesellschaftlicher Verantwortung gerichtet ist - von bemerkenswerter Aktualität und wirklich demokratisch.
Was engagiert als Ideal vertreten wurde, ist heute, bei gesteigertem gesellschaftlichen Reichtum, Notwendigkeit und Bedürfnis einer globalen, zivilisierten sozialen Entwicklung und im solidarischen Widerspruch zu Profitheckerei und Bescheidenheitsgeboten aller Art.
Die emanzipatorische Qualität heutiger Auseinandersetzungen kommt in der regen Beteiligung am Prozeß der Novellierung des Hochschulgesetzes zum Ausdruck: Mindestens 55 weitgehend kritische Stellungnahmen zum ersten Gesetzentwurf der Wissenschaftsbehörde, 150 engagierte Diskutanten bei einer entsprechenden Fachtagung und rund 200 ebenfalls auf Veränderung drängende Einträge im ,,Online-Forum“ zeugen davon.
Breite Ablehnung finden die Ausweitung des betriebwirtschaftlichen Managements z.B. durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen in die kleinsten Hochschulgliederungen oder neue Rechte des Hochschulrats sowie die geplante Machtkonzentration bei den Hochschulpräsidenten, kritisiert wird die Detailsteuerung zum restriktiven Erhalt des Bachelor/Master-Systems (inklusive der Zwangsexmatrikulationen). Gefordert werden stärkere Wahl- und Entscheidungsbefugnisse für kollegiale Gremien auf allen Ebenen, eine bedarfsgerechte öffentliche Ausstattung und ein offen kooperatives Verhältnis von Staat und Hochschule.
Alles in allem dominiert: Die Demokratisierung der Hochschule als Maßstab und Praxis ihrer Entwicklung.
Im Dezember will der Senat einen zweiten Entwurf für ein neues Hamburgisches Hochschulgesetz vorlegen.
Positive Veränderungen gelingen am besten aufgeklärt und solidarisch. Sie werden auch engagiert befürwortet. So ist auch der einstimmige Beschluß des Fakultätsrats MIN zu verstehen: ,,Der Fakultätsrat MIN begrüßt, dass die Arbeitsgruppen des HmbHG-Workshops so dezidierte, kritische Positionen fassten. Der Fakultätsrat bittet die Behörde, sich zu diesen Ergebnissen und auch zu den schriftlichen Stellungnahmen noch vor Einreichung des Gesetzesentwurfes öffentlich zu verhalten, damit die Gesetzesnovelle kooperativ gelingt.“
Dem haben sich bereits die Fakultätsräte Geisteswissenschaften und Erziehungswissenschaft/Psychologie/Bewegungswissenschaft angeschlossen.