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Der Herr Präsident

Ein starkes Argument gegen hierarchische Hochschulorganisation
"Leitungs- und Richtlinienfunktion" ... und die Uni darf nett grüßen?

Während in allen Statusgruppen und über sonstige politische Differenzen hinweg in der Akademischen Selbstverwaltung deutliche Kritik an der mit der Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) drohenden Entwertung der demokratischen Gremien der Universität artikuliert wird, geht Universitätspräsident Dr. Jürgen Lüthje den umgekehrten Weg. Er zählt zu den lautesten Befürworten des von der Wissenschaftsbehörde (BWF) vorgelegten Entwurfes für ein neues HmbHG. Allenfalls könnte die Machtvollkommenheit des Präsidenten noch etwas umfassender sein, der Einfluß der Stadt (das heißt der Bürgerinnen und Bürger) auf die Universität noch geringer. In diesem inhaltlichen Konflikt hat der Universitätspräsident sich darauf verlegt, das Konzil schlicht zu beschimpfen. An Argumenten läßt er es mangeln.

So spricht Lüthje in einer Stellungnahme zu den vom Konzil - immerhin dem höchsten Selbstverwaltungsgremium der Universität, das ihn wählt und dem er rechenschaftspflichtig ist - vorgelegten Änderungsvorschlägen zum HmbHG von "Zweifeln an der sprachlichen und sachlicher Kompetenz". Dem Vernehmen nach sollen im privaten Kreis mit Dekanen Worte wie "kindisch" gefallen sein. Folgerichtig fordert er nun, der Akademische Senat, auch vom Konzil gewählt und somit von dessen Legitimation abhängig, solle sich auf seiner Sitzung am 2. November gegen die Beschlüsse des Konzils stellen. Damit zeigt er, daß zuviel Verantwortung für einzelne nicht nur das nötige demokratische Element in der Meinungsbildung beschädigt, sondern auch zu einer gravierenden Überforderung der Entscheidungsträger führt. In der Sache hat es Lüthjes Stellungnahme ebenfalls in sich, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Dr. Lüthje à la carte

Das Konzil will in seinem Alternativvorschlag zu § 6 Absatz 7 HmbHG die grundsätzliche Gebührenfreiheit von Hochschulstudiengängen sowie der Nutzung von Hochschuleinrichtungen durch Studierende auch zukünftig gewährleisten. Anders der Präsident, der erklärt: "Es gibt begründete Fälle, in denen auch von Studierenden Gebühren erhoben werden können und sollten."

Aber auch für andere hat der Präsident ein Bonbon dabei: Zur vom Konzil vorgesehenen Verpflichtung der Hochschulen, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer beizutragen und in diesem Sinne auf eine paritätische Repräsentanz von Frauen in den Hochschulgremien hinzuwirken, meint Lüthe lapidar, das sei "auf absehbare Zeit faktisch unmöglich" - punktum.

Und in Sachen Arbeitnehmerinteressen setzt der Präsident auf Verschlankung. Statt der von der Behörde vorgesehenen und auch vom Konzil gewünschten Aufgabe, die Weiterbildung des Personals zu fördern (§3 Abs. 5), möchte der Präsident diese Aufgabe auf das wissenschaftliche Personal beschränkt sehen. Das ist schade - nicht nur für die Personalentwicklung in dem Bereich, ohne den der Wissenschaftsbetrieb an dieser Universität nicht stattfinden könnte, und es spricht zudem nicht dafür, daß Herr Lüthje, selbst nicht wissenschaftliches Personal, seine eigene Weiterbildung für besonders wichtig hält.

Wichtig ist es dem Präsidenten hingegen, daß das HmbHG eine massive Hierarchisierung aller Entscheidungsstrukturen, vor allem die Stärkung der Hochschulpräsidenten auf Kosten der Mitwirkungsrechte der Hochschulmitglieder vorsieht. Die Entscheidungsfindung der Fachbereichsgremien will Lüthje entwerten und spricht von einer "Entlastung ihrer Mitglieder".

Quasi als Akkord-Verantwortungsträger lehnt Lüthje demgegenüber die Leitung der Hochschulen durch ein echtes Kollegialgremium vehement ab. Vielmehr sei eine "Leitungs- und Richtlinienfunktion" des Präsidenten "unverzichtbar" für die Wahrnehmung persönlicher Leitungsverantwortung. Man ahnt, daß die beiden Vizepräsiden mit etwaigen Versuchen kooperativer Leitung an der Persönlichkeit des Präsidenten scheitern müssen ... Man wundert sich fast, daß Lüthje nicht die Wahl des Präsidenten durch vom Präsidenten vorgeschlagenen Wählmänner und -frauen verlangt.

Die Hütchenspielertricks

Gestört ist das Verhältnis des Präsidenten
zu den Universitätsgremien schon länger.
So ließ Lüthje es sich nicht nehmen,
gegen eine unzweideutige Beschlußlage
für die Umwandlung der Universität
Hamburg in eine Stiftung zu werben. Um
sein Agieren an Beschlußgremien vorbei
zu legitimieren, beruft er sich gerne darauf, gar nicht als Uni-Präsident sondern etwa
als "einfaches Gewerkschaftsmitglied", "als Sachverständiger", als "Bürger wie Du
und ich" in die Öffentlichkeit getreten zu
sein. Doch leider, leider will das Hütchenspiel mit der vielfachen Präsidentenpersönlichkeit nicht aufgehen. Die Medien zaubern stets aufs Neue eine Äußerung "des Präsidenten" oder gar "der Universität" unter dem Hut hervor.

Ständig derart mißverstanden, muß einem ja Angst und Bange werden. Und so mag Herr Lüthje das Ansinnen des Universitätskonzils nicht nachvollziehen, im neuen HmbHG solle für die Abwahl des Präsidenten das Zustimmungserfordernis auf 2/3 statt wie im BWF-Entwurf auf 3/4 der Hochschulsenatsmitglieder festgesetzt werden. Ein verringertes Quorum könne - albträumt
der Präsident - dazu führen, daß es permanent Abwahlbegehren gegen Hochschulpräsidenten geben könnte. Und das,
mahnt Lühtje, ganz fürsorgliche Mutter
der Alma Mater, könne dem Ansehen
der Universität abträglich sein. Ein
Schelm, wer da denkt, der Präsident habe
die Hoffnung, ein weiteres Mal gewählt zu werden.

V.i.S.d.P.: Niels Kreller, Schützenstr. 57, 22761 Hamburg.
Herausgegeben von: juso-hochschulgruppe & fachschaftsaktive an der Universität Hamburg.
Veröffentlicht am Mittwoch, den 1. November 2000, http://www.harte--zeiten.de/artikel_119.html