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Bildung für Alle! - Den N.C. beseitigen.

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, daß die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewußtseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muß. Sie stimmen ferner überein, daß die Bildung es jedermann ermöglichen muß, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, daß sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muß.“

UN, „Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, Artikel 13 (1), 1966, von der BRD 1972 ratifiziert.

Bildung und Wissenschaft - für wen? ist eine Grundfrage der Hochschulpolitik. Sollen die Gewinninteressen und Arbeitsmarktpolitik oder humanistische Inhalte dominieren? Werden private Verwertungszwecke staatlich durchgestellt oder werden durch wachsende, kritische Bildungsbeteiligung demokratische und sozial offene Hochschulen hervorgebracht?

Über eine halbe Million Menschen haben sich hierzulande zu diesem Wintersemester auf einen Studienplatz beworben. Das sind so viele wie noch nie. Nicht nur doppelte Abi-Jahrgänge und der Wegfall der Wehrpflicht haben dies bewirkt. Es ist ein internationaler Trend: Gegen den Irrationalismus des Marktgeschehens machen sich mehr und mehr Menschen auf, sich mit wissenschaftlichen Analysen und Begriffen eine erweiterte Grundlage zu Mündigkeit und vernunftgeleiteter gesellschaftlicher Praxis zu erarbeiten.

Gegen diese Entwicklung steht aber noch der Numerus Clausus (N.C. = „begrenzte Anzahl“ von Studienplätzen). An der Uni Hamburg ist jedes Bachelor- Hauptfach zulassungsbeschränkt, für viele Nebenfächer gilt dasselbe. Eine weitere Hürde ist die Master- Zulassung. Und selbst die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt (und wird von STiNE überwacht). Das führt zu Isolation und Konkurrenz. Eine von Erkenntnisinteresse motivierte Teilnahme am Wissenschaftsprozeß wird damit für alle stark beschränkt, sofern sie nicht mit solidarischen Aktionen - gegen Sachzwangideologie und Bürokratie
 durchgesetzt wird.

Solches Engagement realisiert nicht nur die verfassungsmäßigen Rechte der freien Wahl der (Aus-)Bildungsstätte und der Wissenschaftsfreiheit. Mit der gemeinsamen Überschreitung der Zulassungsbeschränkung fliegt auch die Verschleierung der permanenten Unterfinanzierung der Hochschulen auf: In gut und motiviert besuchten Seminaren, Studiengängen und Hochschulen gelingt die Verständigung über die gemeinsame Lage und ein solidarischer Aufbruch mit erheblicher gesellschaftlicher Reichweite viel besser. Dies zu initiieren ist eine klassische und unverzichtbare Aufgabe der Verfaßten Studierendenschaft und ihrer Organe (z.B. der Fachschaftsräte), an der sich alle beteiligen können.

Die Knappheit von Studien- und Seminarplätzen ist also eine konkurrenzverschärfende, politisch gewollte Fehlkonstruktion, die den humanistischen Gehalt von Bildung ramponieren soll: das Verständnis, einer einzigen Menschheit anzugehören, die Ambition zu ihrem Voranschreiten wissenschaftlich beizutragen und damit kooperativ die eigene Persönlichkeit zu entwickeln.

Dafür müssen die Hochschulen personell, räumlich und inhaltlich erheblich aufgebaut werden. Allseitige Aufklärung durch Bildung ist eng verknüpft mit der gesellschaftlichen Forderung nach sozialer Angleichung: Der Ausbau der Hochschulen ist dann finanzierbar, wenn destruktive Verschwendung für Rüstung, Krieg und (steuerfreie) Profite beendet wird. Vernunft für Alle!

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V.i.S.d.P.: Golnar Sepehrnia, Schützenstr. 57, 22761 Hamburg.
Herausgegeben von: harte zeiten - junge sozialisten & fachschaftsaktive an der Universität Hamburg.
Veröffentlicht am Montag, den 17. Oktober 2011, http://www.harte--zeiten.de/artikel_1060.html