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Studiengebühren abschaffen

Antrag der Abgeordneten Michael Neumann, Dr. Michael Naumann, Ingo Egloff, Dr. Martin Schäfer, Britta Ernst, Elke Badde, Jan Balcke, Ksenija Bekeris, Thomas Böwer, Ole Thorben Buschhüter, Wilfried Buss, Bülent Ciftlik, Gabriele Dobusch, Anja Domres, Dr. Andreas Dressel, Barbara Duden, Gunnar Eisold, Günter Frank, Andy Grote, Uwe Grund, Metin Hakverdi, Dirk Kienscherf, Rolf- Dieter Klooß, Martina Koeppen, Annegret Krischok, Philipp-Sebastian Kühn, Gerhard Lein, Arno Münster, Christel Oldenburg, Dr. Mathias Petersen, Thies Rabe, Wolfgang Rose, Andrea Rugbarth, Dr. Monika Schaal, Jana Schiedek, Stefan Schmitt, Sören Schumacher, Karl Schwinke, Dr. Dorothee Stapelfeldt, Carola Thimm, Karin Timmermann, Juliane Timmermann, Dr. Peter Tschentscher, Carola Veit, Thomas Völsch (SPD)

Betr.: Studiengebühren abschaffen

Allgemeine Studiengebühren verschlechtern die Bildungschancen junger Menschen aus einkommensschwachen Familien weiter. Die sozialen Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft verstärken sich und die volkswirtschaftliche Entwicklung wird negativ beeinflusst. Zudem stellen Studiengebühren für alle jungen Menschen eine enorme finanzielle Belastung dar, die nicht zum Studium motiviert und Ausbildungszeiten verlängert.

Nicht zuletzt die PISA-Studie hat eindrucksvoll belegt, dass die soziale Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems innerhalb der OECD-Staaten besonders gering ist. Die außerordentlich geringe Beteiligung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen am Studium ist für die volkswirtschaftliche Entwicklung eines Staates schädlich und verfestigt darüber hinaus das Risiko von Arbeitslosigkeit dieser Gruppen.

Die Bedeutung von Bildung und Wissenschaft für die langfristige Sicherung wirtschaftlichen Wachstums ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Deshalb sind die Industrienationen bemüht, den Anteil der Studierenden eines Jahrgangs durch unterstützende Maßnahmen fortlaufend zu erhöhen. Derzeit liegt Deutschland mit 36 Prozent Studierenden eines Jahrgangs noch weit unter dem OECD-Durchschnitt von 51 Prozent. Auch in Hamburg liegt die Studierendenquote unter 40 Prozent.

Aus diesen Gründen sollten alle Anstrengungen unternommen werden, die Studierendenquote zu erhöhen und dabei die bestehenden Begabungsreserven bisher bildungsferner Bevölkerungsgruppen zu nutzen.

Politisches Ziel muss es sein, einen offenen Zugang zum Studium ohne finanzielle Barrieren zu ermöglichen. Vor allem die Zahl der Studierenden aus sogenannten bildungsfernen Schichten muss deutlich erhöht werden. Dafür ist seitens des Staates ein gebührenfreies Erststudium einschließlich des Masterstudiums an gut ausgestatteten Hochschulen zu ermöglichen. Die Studiengebühren für das Erststudium sind folglich zum Wintersemester 2008/2009 wieder abzuschaffen.

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

1. Die allgemeinen Studiengebühren an den staatlichen Hamburger Hochschulen werden zum Sommersemester 2008 wieder abgeschafft. Hierzu ist das Hamburgische Hochschulgesetz wie folgt zu ändern:

„a. § 6 wird um den neuen Absatz 5 ergänzt:

„Die Hochschulen können auf Grund von Satzungen Gebühren und Entgelte für besondere Leistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen erheben (Gebührensatzungen). Für das weiterbildende Studium werden mindestens kostendeckende Gebühren erhoben.“

b. §§ 6b („Gebühren und Entgelte“) und 6c („Anspruch auf Darlehensgewährung“) werden aufgehoben.

c. § 42 Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.

d. § 79 Absatz 5 erhält folgende Fassung: „Die Aufgaben und Befugnisse des Präsidiums der Universität Hamburg und seiner Mitglieder in Bezug auf das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sind auf übergreifende Selbstverwaltungsangelegenheiten‚ die die Fakultät für Medizin zugleich mit anderen Selbstverwaltungseinheiten der Universität Hamburg betreffen, sowie auf die in § 6a genannten Angelegenheiten beschränkt.“

e. In § 108 wird in Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 5 Satz 1 jeweils die Textstelle „§ 6b“ durch die Textstelle „§ 6 Absatz 5“ ersetzt.

f. In § 111 Absatz 1 Satz 1 wird die Textstelle „die Erhebung von Studiengebühren, die Feststellung der Voraussetzungen für ein Studiendarlehen“ gestrichen.

g. § 129 a wird aufgehoben.

h. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. April 2008 in Kraft.“

2. Als Ausgleich für die wegfallenden Studiengebühren werden den Hamburger Hochschulen zur Verbesserung der Lehre entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2008 wird der Senat aufgefordert, der Bürgerschaft einen entsprechenden Nachbewilligungsantrag zukommen zu lassen. Ab 2009 sind die notwendigen Mittel im Haushalt abzubilden und für die folgenden Jahre fortzuschreiben.

Veröffentlicht am Mittwoch, den 12. März 2008, http://www.harte--zeiten.de/dokument_1004.html