Menü | Home › Anträge und Beschlüsse › Beschluß des Akademischen Senats vom
N.N.
Der Akademische Senat bittet das Präsidium klarzustellen, dass die Universität keine Exmatrikulation bei sozial Benachteiligten vornehmen will.
Der Akademische Senat fordert die Behörde für Wissenschaft und Forschung auf sicherzustellen, dass keine gebührenbedingte Exmatrikulation vor dem 30. September (also im laufenden Semester) vorgenommen wird.
Der Akademische Senat bekräftigt damit seine vorhergehenden Voten gegen die Studiengebühren und fordert die Behörde für Wissenschaft und Forschung auf, das »Studienfinanzierungsgesetz« zu überdenken.