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Zum weiteren Verfahren zur Befreiung von Studiengebühren
Ausgehend von der grundsätzlichen Ablehnung von Studiengebühren bemüht sich die Universität Hamburg um ein möglichst weitreichendes, demokratisch-transparentes und verläßliches Verfahren zur Erhebung der nach dem geänderten Hamburgischen Hochschulgesetz vorgeschriebenen Studiengebühren. Der Akademische Senat weißt die Auffassung des Wissenschaftssenators zurück, daß die Universitäten für den Verwaltungsaufwand zur Befreiung von Studiengebühren selbst aufzukommen hätten.
In diesem Sinne bittet der Akademische Senat das Präsidium der Universität,
- unter Berücksichtigung der auf den Sitzungen des Akademischen Senates vom 19.01. und 08.02.2007 erarbeiteten Stellungnahme ein Verfahren zur Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten zur Befreiung von Studiengebühren zu erarbeiten; dies in einem Gesamttext zur Befreiung von Studiengebühren nachvollziehbar gefaßt werden,
- zusätzliche Mittel für eine umfassende Information der Studierenden über ihre Möglichkeiten zur Befreiung von Studiengebühren bereitzustellen,
- zu prüfen, wie im Zentrum für Studierende die notwendigen weiteren Stellen für die sorgfältige Prüfung der Befreiungsanträge geschaffen werden können,
- dem Akademischen Senat auf seiner nächsten Sitzung über das weitere Verfahren, die Satzung und die Verwaltungsrichtlinien zur Befreiung von Studiengebühren Bericht zu erstatten.