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Aus den Beschlüssen der 609. Sitzung des Akademischen Senats am 18.12.2003

TOP 12 Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr 2004

Der Präsident verweist auf die Senatsvorlage XVIII/609/442.

In der Erörterung des Akademischen Senates werden folgende Hinweise bzw. Änderungswünsche von einzelnen Mitgliedern vorgetragen:

 eine Vorlage der von der Behörde für Wissenschaft und Forschung vorgeschlagenen Fassungen der Ziel- und Leistungsvereinbarung wird für die zukünftigen Beratungen für sinnvoll erachtet
(der Präsident lehnt dies ab, weil dadurch Kompromissmöglichkeiten verbaut würden),
 die Bezugspunkte für den Fachbereich Medizin sollten verdeutlicht werden,
 Punkt 9.5, zweiter Spiegelstrich sollte sprachlich überarbeitet werden,
 die Termine zur Fakultätszuordnung des FB Psychologie stellen nicht die Einhaltung der inneruniversitären Vereinbarungen sicher,
 im Verfahren zur Fakultätenbildung sei die gewünschte Transparenz, insbesondere für die Gruppe des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals, nicht garantiert
(der Präsident bestreitet, dass ein Mangel an Transparenz gegeben oder zu befürchten sei),
 hinsichtlich der in Nr. 3.4 aufgelisteten in 2004 zu erlassenden Satzungen und des Bezuges auf die Anpassungen der Satzung der Studierendenschaft, sei die Beschlusslage der Universität zu berücksichtigen,
 vor dem Hintergrund der gefassten Beschlüsse sei auch eine Überprüfung von Punkt 2.3.1, erster Spiegelstrich, erforderlich
 die Bezugnahme auf das Senatsprogramm der ,,Wachsenden Stadt“ sollte entfallen,
 die Formulierungen zu den Themenbereichen Stellenstreichungen und Personalstruktur sollten überarbeitet werden.

Auf Nachfragen zur Vereinbarkeit von Formulierungen zur Budgetberechnung für das Jahr 2005 vor dem Hintergrund der im Zukunftspakt zugesicherten Haushaltssicherheit (Punkte 1. 3 und 10.1) teilt der Präsident ausdrücklich mit, dass durch die genannten Passagen die im Zukunftspakt vereinbarte Haushaltssicherheit bis einschließlich 2005 nicht beeinträchtigt werde. Allerdings binde diese Zusage lediglich den amtierenden Senat der FHH. Deshalb sei es dringlich, durch baldigen Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung die Verbindlichkeit der Haushaltsgarantie für 2004 und für die Fortschreibung der Ziel- und Leistungsvereinbarung für 2005 sicherzustellen.

Der Akademische Senat fasst auf Antrag von Herrn König mit 5 : 1 : 3 Stimmen den Beschluss,
das Präsidium zu bitten darauf hinzuwirken, dass Nr. 3.1, zweiter Absatz aus der Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr 2004 gestrichen wird.
Sodann fasst der Akademische Senat auf Antrag von Frau Sephernia mit 4 : 2 : 4 Stimmen folgenden Beschluss:
Der Akademische Senat fordert das Präsidium auf, im Sinne der aus der Diskussion deutlich gewordenen Kritikpunkte den Entwurf der Ziel- und Leistungsvereinbarung für das Jahr 2004 zu überarbeiten, hierzu auch die Unterstützung der fachlich einschlägigen Ausschüsse des Akademischen Senats mit heranzuziehen und dem Akademischen Senat das Ergebnis der Erörterungen erneut vorzulegen, mit dem Ziel, mit der Behörde für Wissenschaft und Forschung in Neuverhandlungen einzutreten.

Veröffentlicht am Donnerstag, den 18. Dezember 2003, http://www.harte--zeiten.de/dokument_478.html