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Konstituierung eines Ausschusses gegen Rechts
Petitum:
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Das Studierendenparlament beschließt die Neukonstituierung eines ständigen Ausschuss gegen Rechts, der im Sinne der historischen Verantwortung der Verfassten Studierendenschaft insbesondere in der Hochschulöffentlichkeit antifaschistisch wirken soll. Der Ausschuss gegen Rechts ist zusammengesetzt und arbeitet nach folgenden formalen Regelungen:
1. Aufgaben und Rechte des Ausschuss gegen Rechts (Geschäftsbereich)
(1) Bei der sachgemäßen Vorbereitung der Debatten im Plenum und der wirksamen Ausübung seiner Beratungs-, Kontroll- und Beschlussfunktion wird das Studierendenparlament durch den Ausschuss gegen Rechts (AgR) unterstützt. Der Ausschuss gegen Rechts hat das Recht, Anträge an das Studierendenparlament zu stellen, aktuelle Stunden zu beantragen und für Debatten Expert:innen aus der Universität einzuladen. Dabei sollen im Besonderen auch Kontroversen über den Inhalt der Lehre und Forschung in den Studiengängen vertieft geführt werden. Der Ausschuss gegen Rechts soll dabei gegen jegliche Naturalisierung von Konkurrenz, Unterdrückung und Machtpolitik im Studierendenparlament aufklärerisch und diskussionsanregend wirken.
2. Zusammensetzung und Wahl des Ausschuss gegen Rechts
(1) Die Mitgliederzahl des Ausschuss gegen Rechts umfasst mindestens 9 und maximal 47 Parlamentarier:innen. Nicht parlamentarische studentische Mitglieder der Universität können zusätzlich in den Ausschuss kooptiert werden.
(2) Der Ausschuss gegen Rechts wird im Studierendenparlament gemäß dem Wahlverfahren der geltenden Geschäftsordnung des Studierendenparlaments für die Besetzung von Ausschüssen gewählt.
3. Sitzungen des Ausschuss gegen Rechts
Die Sitzungen finden hochschulöffentlich statt. Die Hochschulöffentlichkeit ist dabei uneingeschränkt redeberechtigt.
Begründung:
Nach der freiwilligen Selbstgleichschaltung 1933 gründete sich die Universität Hamburg 1945 neu als Institution, die sich bewusst als antifaschistische Konsequenz die akademische Arbeit zur Vermenschlichung der Verhältnisse zum Ziel machte. Dazu ist im sogenannten „Blauen Gutachten“ zu Richtlinien des Wiederaufbaus des Hamburger Hochschulbetriebs von 1948 folgendes zu lesen:
„Wir setzen uns von denjenigen Auffassungen ab, für welche nicht der Mensch, sondern die Forschung an der Spitze steht. Wir glauben, dass Hochschulbetrieb nur soweit gerechtfertigt ist, als er Dienst am Menschen bleibt. Dieser Dienst ist nicht auf den Studenten beschränkt, der unterrichtet und gebildet werden soll, sondern er gilt mittelbar oder unmittelbar dem ganzen Volk. Menschliches Leben ist gemeinsames Leben von verantwortlichen Personen in der Welt. Nur als Teil dieses Lebens ist die Hochschule gerechtfertigt."
Die Demokratisierung der Universität in den 68ern, in der die studentische Selbstverwaltung (inkl. Studierendenparlament) ihren notwendigen Anfang nahm, schaffte die Voraussetzungen und ist Voraussetzung für die Verfasste Studierendenschaft (VS) das „Nie wieder Faschismus – Nie wieder Krieg“ als Gesamtverantwortung wahrzunehmen; als kulturbildendes Zentrum für die Universität und ihre Mitglieder sowie für die Stadtgesellschaft.
Das Studierendenparlament nimmt sich durch Debatten und Aufklärung den aktuellen Konflikten unserer Zeit und der spezifischen Rolle der Studierenden darin an und erarbeitet gemeinsam Lösungen. Es wirkt mit öffentlichen Positionierungen, durch Beteiligung an und Aufruf zu Veranstaltungen und Aktivitäten. Dazu gehören u.a. Hörsaal-Benennungen nach historischen Vorbildern eines humanistischen Wissenschaftsverständnisses, Umbenennungen historisch belasteter Straßennamen im Uni-Viertel, die Unterstützung von Aktivitäten rund um den 8. Mai an der Universität sowie die Beteiligung an den Veranstaltungen „Nie wieder Bücherverbrennung“ und dem „Gegen das Vergessen“ zum Gedenken an die Pogromnacht. Darüber hinaus soll der AgR grundlegend für dem Einsatz für sozialkritische und emanzipatorische Forschung und Lehre und dem Abbau chauvinistischer Feindbilder wirken. Für die Erfüllung seines Auftrags – „Das Studierendenparlament bestimmt die Richtlinien für die Arbeit der Studentischen Selbstverwaltung. Es berät und unterstützt den AStA. Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für die Studierendenschaft kann es durch Beschluss entscheiden.“ (Artikel 13 der Satzung der Studierendenschaft der Universität Hamburg) – braucht es alle und jede:n.
Der AgR ist dabei Anlaufstelle und hat die Aufgabe, Konflikte um die skizzierten Themen zu rationalisieren. Im Besonderen soll sich auch mit dem Inhalt der Wissenschaft auseinandergesetzt und kritisch reflektiert werden. Zum Beispiel damit, dass Elon Musk sich nicht als positives Beispiel für die Betriebswirtschaft eignet. Dafür wird der AgR Debatten für das Studierendenparlament durch historische Konflikteinschätzung, Darlegung von Pro- und Contra-Argumenten vorbereiten, hierfür ggfs. Expert:innen aus der Universität einladen, und so dazu beitragen, dass das Studierendenparlament seiner Aufgabe gerecht werden kann (nach §102 HmbHG).
Eingereicht von der Liste Links, den jungen sozialist:innen & fachschaftsaktiven und dem SDS* (Vorlage 2526/020). Antrag abgelehnt.