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Ausbildungskapazitätengesetz aus Kraft setzen! NC abschaffen! Emanzipatorische Bildung erkämpfen!

"Die Satzung über Zulassungshöchstzahlen zur Begrenzung der Aufnahmekapazität ist nichtig, denn das AKapG, auf dem die Satzung beruht (1.), sowie die danach geschlossene Kapazitätsvereinbarung 2014, die den Rahmen für diese Satzung vorgibt (2.), unterliegen nach summarischer Prüfung im Eilverfahren so erheblichen rechtlichen Bedenken, dass im Ergebnis keine wirksame Zulassungsbeschränkung angenommen werden kann. Unabhängig davon begegnen die Regelungen der Satzung weiteren rechtlichen Bedenken (3.)"

Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28.10.2014.

Das neue Ausbildungskapazitätengesetz (AKapG) ist verfassungswidrig, anti-wissenschaftlich und studierendenfeindlich. Die neuen Beschlüsse aus dem Verwaltungsgericht Hamburg untermauern diese Einschätzungen.

Nach Art. 12 des Grundgesetzes haben "alle Deutschen [...] das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." Damit ist das AKapG, sowie jeder willkürlich festgelegte Numerus Clausus (NC) grundgesetzwidrig, da diese Regelungen die freie Wahl der Ausbildungsstätte unzulässig einschränken. Damit wird Studierwilligen die Perspektive auf wissenschaftliche Tätigkeit in der Köperschaft Universität versagt. Die Universität ist als öffentliche Einrichtung ein Ort der Assoziierung und potentiellen Welt-Verbesserung durch Wissenschaft, zu der allen der Zugang offen stehen muss.

Das AKapG entbehrt jeder rationalen Grundlage. Weder rechnerisch noch gesellschaftlich plausibel wird hier eine Regelung geschaffen, die der gesellschaftlichen Aufgabe der Universität, ausreichend Studienanfängerplätze zur Verfügung zu stellen, widerspricht. Statt einer (erneuten) Beschränkung von Studienplätzen muß durch bedarfsgemäße öffentliche Finanzierung der Hochschulen mehr und mehr Menschen ermöglicht werden, sich die Welt wissenschaftlich anzueignen. Durch das AKapG und den NC werden die Studierwilligen hingegen schon vor Studienbeginn in ein Konkurrenzverhältnis zu einander gesetzt, wenn sie um künstlich verknappte Studienplätze kämpfen sollen. Die zusätzliche Selektionsschranke beim Zugang zum Master verschärft die Konkurrenz im Studium. Dies gilt besonders, weil bei den Master-Plätze zusätzlich die Anfängerplätze verringert werden.
Wissenschaft aber ist die kooperative Aneignung aktueller Verhältnisse vor dem Hintergrund historischer Entwicklungen zur rationalen menschenwürdigen Veränderung der Welt. Konkurrenz ist auch dabei enorm schädlich.

Mehr als 50% eines Jahrgangs erhalten mittlerweile die Hochschulzugangsberechtigung. In Anbetracht der zu lösenden, gesellschaftlichen Zivilisationskrise ist die wissenschaftliche Qualifikation der Bevölkerung notwendig.
Das Studierendenparlament begrüßt alle neuen KommilitonInnen in der Studierendenschaft!
Nachträglich zugelassene KommilitonInnen sind keine zusätzliche Belastung, sondern potentielle MitstreiterInnen für die Ausfinanzierung von Bildung und Wissenschaft. Gemeinsam wollen wir in den kommenden Wochen darauf aufmerksam machen, welche positive Rolle die Universität für eine humane Gesellschaftsentwicklung wahrnimmt und wahrnehmen möchte.

Vor diesem Hintergrund fordert das Studierendenparlament der Uni Hamburg von der Wissenschaftsbehörde, dem Senat und der Bürgerschaft:

  • Das AKapG ist außer Kraft zu setzen. Das alte Kapazitätsgesetz soll übergangsweise wieder rechtskräftig werden, bis sich zwischen Hochschschulen, Studierendenschaften und dem Staat einvernehmlich über eine neue Grundlage verständigt wird.
  • Für alle Studiengänge muss sofort eine sog. Experimentierklausel eingeführt werden, die die integrierte Zulassuugn zum Bachelor und Master erlaubt. Der „1:1-Übergang“ vom Bachelor zum Master muss mit ausreichenden öffentlichen Zusatzmitteln unterlegt werden.
  • Die sogenannten BAföG-Millionen werden für den Studienplatzausbau an den Hamburger Hochschulen verwendet.
  • Die Verwaltung der Universität Hamburg wird aufgefordert, Abstand von Berufungsverfahren gegen Studierende zu nehmen, die sich erfolgreich eingeklagt haben. Auch sie sollte die neuen KommilitonInnen als MitstreiterInnen für die Ausfinanzierung der Hamburger Hochschulen zum allgemeinen Wohl willkommen heißen.
Veröffentlicht am Dienstag, den 25. November 2014, http://www.harte--zeiten.de/dokument_1279.html